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COVID-19: Orte für die Feier von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften
Der Regierungsrat nahm am 4. Mai 2020 eine Ausnahmeregelung zum Artikel 75 des Zivilgesetzbuches an, die es dem Standesbeamten erlaubt, die Eheschließung in einem anderen Gemeindegebäude als dem Rathaus zu feiern. Schließungen einer Lebenspartnertschaft können an den gleichen Orten stattfinden.
Aufgrund der von der Regierung während des Krisenzustand COVID-19 verhängten Abstandsmaßnahmen, stellt die Organisation von Hochzeitszeremonien und PACS-Schließungen mit einer maximalen Anzahl von 20 Personen im Rathaus für eine Reihe von Gemeinden ein Problem dar, da die zur Verfügung stehenden Räume nicht groß genug sind.
Aus diesem Grund haben die Ministerin der Justiz Sam Tanson und die Ministerin für Inneres Taina Bofferding vorgeschlagen, Ehe- und PACS-schließungen nicht nur im Rathaus, sondern vorübergehend auch in anderen Gebäuden der Gemeinde zuzulassen. Die infrage kommenden Gebäude werden vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium bestimmt. Die Entscheidung erfordert die Zustimmung der Ministerin für Inneres.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Koalitionsvertrag die Modernisierung der Gesetzgebung in Bezug auf standesamtliche Trauungen vorsieht. Diese Sofortmaßnahme könnte als Gelegenheit genutzt werden, um im Hinblick auf diese Modernisierung vom Feedback der Gemeinden zu profitieren.
Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz