Neue nicht rückzahlbare Soforthilfe für Selbständige ​

Die luxemburgische Regierung hat beschlossen, den Unterstützungsmechanismus für Selbständige, die von den finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen sind, zu verstärken. So verabschiedete der Regierungsrat am 6. Mai 2020, auf Vorschlag des Ministers für Mittestand Lex Delles, den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung, die eine neue, einmalige und nicht rückzahlbare Finanzhilfe für sie vorsieht. Die Höhe der neuen Beihilfe variiert je nach der beitragspflichtigen Einkommensklasse, in die die Person fällt, wobei die Beträge auf 3.000, 3.500 und 4.000 Euro festgelegt sind.

Diese Hilfe kommt zu der zertifizierten Soforthilfe hinzu, die durch die großherzogliche Verordnung vom 8. April 2020 zugunsten der Selbständigen geschaffen wurde. Sie kommt auch Versicherungsmaklern und -agenten zugute, die vom Anwendungsbereich der ersten Hilfe ausgeschlossen waren. Darüber hinaus kann die Beihilfe unabhängig von der Anzahl der vom Selbständigen beschäftigten Arbeitnehmer gewährt werden. Die Bedingung, kein Berufseinkommen zu erhalten, das die Schwelle des 2,5-fachen sozialen Mindestlohns überschreitet, wird beibehalten.

Der Minister für Mittelstand erklärte, dass "wir bereit sind, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Unternehmen und Selbständige in Schwierigkeiten zu unterstützen. Die neue nicht rückzahlbare Soforthilfe ist ein wichtiges Instrument zur Überwindung dieser Krisenzeit. Diese Hilfe berücksichtigt die Einkommensklasse, in der sich der jeweilige Selbständige befindet, und gewährleistet so eine gezielte und gerechte Unterstützung".

Weitere Informationen werden ab morgen auf der Webseite Guichet.lu zur Verfügung stehen. Das Antragsformular wird ab Dienstag, dem 12. Mai 2020, auf Guichet.lu verfügbar sein. Der Antrag kann über einen Online-Assistenten gestellt werden, der über den professionellen Bereich von MyGuichet.lu mittels eines LuxTrust Produktes (z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder eines elektronischen Personalausweises verfügbar ist. Dieses Online-Formular wurde vom Ministerium für Wirtschaft mit Unterstützung des Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) entwickelt.

Im Rahmen der Hilfe für Unternehmen, die von den finanziellen Folgen des Coronavirus COVID-19 betroffen sind, hat die Generaldirektion für Mittelstand bereits 31,87 Millionen Euro an Kleinstunternehmen und Selbständige gezahlt. Im Rahmen der sofortigen nicht rückzahlbaren Soforthilfen in Höhe von 5.000 EUR für sehr kleine Unternehmen, erhielten etwa 5.770 Antragsteller eine finanzielle Unterstützung, und entsprechend wurden 28,8 Millionen Euro ausgezahl. Im Rahmen des Notfallfonds für Selbständige in Höhe von 2.500 Euro, erhielten 1.230 Dossiers eine positive Antwort, und entsprechend wurden 3,07 Millionen Euro ausgezahlt. 395 Dossiers bezüglich der rückzahlbaren Vorschüsse gemäß des Gesetzes vom 3. April 2020 wurden bereits bearbeitet, wodurch mehr als 25 Millionen Euro ausgezahlt werden konnten.

Pressemitteilung der Generaldirektion für Mittelstand

Zum letzten Mal aktualisiert am