Information des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu den deutschen Grenzen

  • Am 14. Juli hat die deutsche Bundesregierung Luxemburg als Risikogebiet eingestuft.
  • Deutschland hat weder Grenzschließungen noch Grenzkontrollen eingeführt. Kein Bundesland verbietet Personen aus Luxemburg die Einreise.
  • In der Praxis sind die Quarantänemaßnahmen, die die Bundesländer für diejenigen Länder vorgesehen haben, die als Risikogebiet eingestuft sind (wie Luxemburg), kein absolutes Hindernis, um nach Deutschland reisen zu können.
  • Viele Personengruppen sind ganz von der Quarantänepflicht ausgenommen. Dies variiert leicht von Bundesland zu Bundesland, man sollte aber hervorheben, dass die deutschen Grenzpendler aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland nicht davon betroffen sind. Auch für zahlreiche andere Fahrten, die als "notwendig" ("triftig") angesehen werden, gibt es je nach Bundesland offizielle Ausnahmen. In Rheinland-Pfalz beispielsweise gilt das besonders für Studenten, Personen, die Familienmitglieder besuchen wollen oder Personen, die medizinisch versorgt werden müssen.
  • Außerdem ist die Durchreise jederzeit und in jedem Bundesland erlaubt.
  • Ganz wichtig ist hervorzuheben, dass auch Personen, die nicht von diesen Regelungen ausgenommen sind, trotzdem nach Deutschland reisen dürfen ohne sich in Quarantäne zu begeben, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können, die auf einem negativen molekularbiologischen Corona-Test basiert, welcher nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland ausgestellt worden ist. Die auf deutsch oder englisch verfasste Bescheinigung muss 14 Tage bei sich geführt werden.
  • Für Einwohner aus Deutschland, die nach Luxemburg kommen, ist es schwerfälliger. Aber auch da gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. So können Deutsche aus Rheinland-Pfalz 72 Stunden in Luxemburg bleiben ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen, wenn sie wieder nach Hause zurückkehren. Im Saarland läuft eine Diskussion, um diesen Grenzwert auf das gleiche Niveau zu heben. Für Personen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein liegt dieser Grenzwert bei 48 Stunden Aufenthalt.
  • Generell können wir nicht ausschließen, dass die Bestimmungen der verschiedenen Bundesländer ändern. Vor der Abfahrt nach Deutschland soll man sich auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Bundesländer informieren.

 

Jean Asselborn

16.07.2020

 

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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