Die Schweiz setzt Luxemburg auf die Liste der Länder mit hohem Infektionsrisiko

Die Schweiz bereitet die Aufnahme Luxemburgs auf ihrer Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem COVID-19-Infektionsrisiko vor. Diese Aufnahme tritt am Montag, den 23. November (00:00 Uhr in der Nacht von Sonntag auf Montag) in Kraft.

Die derzeit geltenden schweizerischen Quarantänebestimmungen sehen die Verpflichtung vor, sich direkt nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort während 10 Tagen nach der Einreise in die Schweiz dauerhaft aufzuhalten. Weiter ist der Reisende verpflichtet, sich innerhalb von 2 Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde zu melden.

Der Nachweis eines negativen COVID-Tests stellt keinen Grund für eine Befreiung der Quarantänepflicht oder eine entsprechende Reduzierung der Dauer durch die schweizerischen Behörden dar.

Ein einfacher Transit durch die Schweiz unterliegt keiner Quarantänepflicht.

Von dieser Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die aus beruflichen Gründen oder aus zwingenden medizinischen Gründen, ohne die Möglichkeit den Termin zu verlegen, in die Schweiz einreisen. Eine Liste aller vorgesehenen Ausnahmeregelungen kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20201948/index.html.

Es ist zu beachten, dass mögliche Ausnahmen in begründeten Fällen von den kantonalen Behörden bewilligt werden können. Es ist daher ratsam, sich bei den lokalen kantonalen Behörden zu erkundigen.

Um die genauen Einzelheiten der geltenden Quarantänebestimmungen zu erfahren, wird empfohlen, dass sich Reisende aus Luxemburg auf den offiziellen Schweizer Websites informieren:

Infoline der Schweizer Behörden für Einreisende in die Schweiz: (+41) 58 464 44 88 (täglich von 6 bis 23 Uhr)

 

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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