Erklärung der luxemburgischen Regierung zu den kürzlich veröffentlichten Presse-Berichten über Luxemburg

Die Regierung Luxemburgs nimmt die Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln in der internationalen Presse über angebliche Mängel in den Vorkehrungen des Großherzogtums zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Kenntnis und weist die verschiedenen Behauptungen entschieden zurück. Sie stellt fest, dass die Autoren zudem eine Reihe von unbegründeten Behauptungen über die luxemburgische Wirtschaft und den Finanzplatz aufstellen.

 

Luxemburgs Gesetzgebung ist in vollem Einklang mit allen EU- und internationalen Vorschriften und Transparenzstandards und wendet ausnahmslos alle EU- und internationalen Maßnahmen zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten und zur Bekämpfung von Steuermissbrauch und Steuervermeidung an. Weder die EU noch die OECD haben ein schädliches Steuersystem oder schädliche Steuerpraktiken in Luxemburg festgestellt.

 

Es gibt in Luxemburg keine günstige Steuerregelung für multinationale Unternehmen oder für digitale Unternehmen. Diese müssen sich an genau dieselben Steuerregeln und Gesetze halten, wie alle anderen luxemburgischen Unternehmen.

 

Luxemburg ist ein stabiles Land mit einem Triple-A-Rating und einer offenen und diversifizierten Wirtschaft, die sich auf Dienstleistungen und Industrie mit hoher Wertschöpfung spezialisiert hat. Darunter zählen unter anderem Finanzdienstleistungen, Informationstechnologien, Automotive, Biotechnologie, Cleantech sowie Satelliten- und Raumfahrttechnologien. Viele internationale Industriekonzerne haben sowohl Produktionsstätten als auch Forschung & Entwicklung- und Innovationszentren in Luxemburg.

 

Luxemburg beherbergt auch eines der wichtigsten internationalen Finanzzentren Europas: Viele der weltweit führenden Finanzinstitute, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen haben ihre EU-Hubs und Kompetenzzentren in Luxemburg aufgebaut. Multinationale Firmen aus der ganzen Welt nutzen das Know-how des Luxemburger Finanzsektors, um ihre grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten zusammenzuführen, wie z.B. Unternehmensfinanzierung oder Treasury und Cash-Pooling.

 

Luxemburg ist sich seiner Verantwortung als internationaler Finanzplatz bewusst und bewertet und aktualisiert kontinuierlich seine Aufsichtsarchitektur und seine Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Es wendet alle EU- und internationalen Vorschriften sowie die Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) an.

 

Die luxemburgischen Behörden, die für AML zuständig sind, arbeiten eng untereinander und eng mit ihren Kollegen im Ausland zusammen. Die Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor (CSSF) hat die Zahl ihrer Mitarbeiter in den letzten sieben Jahren verdoppelt und beschäftigt heute 1.000 Mitarbeiter, und hat somit das starke Wachstum der Branche begleitet. In absoluten Zahlen aber auch im Vergleich zu anderen großen Finanzzentren stellt dies eine sehr hohe Zahl dar. Die Zahl der Mitarbeiter, die für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständig sind, nimmt ständig zu und ist allein in den letzten drei Jahren um 46 % gestiegen.

 

Unternehmen im regulierten Finanzsektor sowie Anbieter von Unternehmensdienstleistungen, einschließlich Anwälten, Notaren, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten aus dem Bereich Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung, sowie Gerichtsvollzieher, Immobilienmakler und Bauträger, Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte, bestimmte Händler von Waren und Kunstwerken, soweit Zahlungen in bar in Höhe von € 10.000 geleistet oder erhalten werden unterliegen alle der Sorgfaltspflicht, die den Gewerbetreibenden verpflichtet, seinen Kunden und den wirtschaftlichen Eigentümer der Transaktion zu identifizieren und jede verdächtige Aktivität zu melden.

 

Luxemburg ist zudem eines der ersten Länder Europas, das ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten eingerichtet hat. Dabei ist zu unterstreichen, dass es eines der wenigen Länder der Europäischen Union ist, das sich für ein völlig offenes und transparentes Register entschieden hat, das online und kostenlos, ohne jegliche Einschränkung für die Öffentlichkeit (einschließlich Journalisten), zugänglich ist. Das Register, sowie die in ihm eingetragenen Daten werden kontinuierlich ausgewertet und bei Bedarf angepasst. Ende 2020 lag die Vollständigkeitsrate des Registers bei rund 90 %.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass Luxemburg alle EU- und internationalen Regeln und Standards in Bezug auf Steuertransparenz, auf die Bekämpfung von Steuermissbrauch sowie auf AML/CFT vollständig erfüllt und umgesetzt hat - und sogar über diese Anforderungen hinausgeht - weist Luxemburg, die in diesen Artikeln aufgestellten Behauptungen, sowie die völlig ungerechtfertigte Darstellung des Landes und seiner Wirtschaft zurück.

 

Die luxemburgischen Behörden wurden vor der Veröffentlichung der betreffenden Artikel kontaktiert und haben ausführlich auf die aufgeworfenen Fragen geantwortet. Weitere Details und Fakten finden sich hier: www.openlux.lu

Pressemitteilung der Regierung Luxemburgs

 

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