Zentrum für Gleichbehandlung legt Jahresbericht an Corinne Cahen vor

Im Jahr 2020 hatten von den 203 Fällen, die vom Zentrum für Gleichbehandlung (CET) bearbeitet wurden, 49 Fälle eine Behinderung als Diskriminierungsgrund, 44 Fälle die Rasse oder ethnische Herkunft, 39 das Geschlecht, 12 die sexuelle Ausrichtung, 8 die Religion und 6 das Alter. Darüber hinaus wurden 14 Fälle als "Mehrfachdiskriminierung" und 31 als "Sonstige" eingestuft.

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(de g. à dr.) Nathalie Morgenthaler, directrice du CET ; Corinne Cahen, ministre de la Famille et de l’Intégration ; Patrick Hurst, président du CET

Das CET hat diese Zahlen bei der Übergabe seines Jahresberichts an die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, ausführlich dargestellt und erläutert.

104 Fälle wurden geklärt, 42 Fälle sind noch anhängig. In 34 Fällen zogen sich die Kläger zurück, in 22 Fällen gab es keine Anhaltspunkte für irgendeine Form der Diskriminierung, und in einem Fall gab es kein Recht auf Intervention.

Das CET analysierte auch alle im Jahr 2020 veröffentlichten Stellenausschreibungen und identifizierte 45, die nicht der Gleichbehandlung entsprachen.

Schließlich stellte das CET im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und anderen aktuellen Themen ein erhöhtes Bewusstsein für die verschiedenen Formen und Gründe von Diskriminierung und ein grundlegendes Bedürfnis nach einer für alle zugänglichen Kommunikation fest.

Nach seiner Gründung durch das Gesetz vom 28. November 2006, hat sich das CET verpflichtet, die Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und Alter zu fördern, zu analysieren und zu überwachen.

Die Ministerin dankte dem CET, welches ein wichtiger und ergänzender Partner im Kampf gegen alle Arten von Diskriminierung ist und hilft, die Rechte diskriminierter Personen zu stärken.

Pressemeldung des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion

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