COVID-19-Tests für Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmern, die von der Gesundheitsbehörde genehmigt wurden

Das Gesundheitsministerium und die Gesundheitsbehörde möchten einige der Informationen klarstellen, die in den letzten Tagen über soziale Netzwerke und die Presse in Bezug auf Tests vor Veranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmern verbreitet wurden.

Tatsächlich sehen die von der Gesundheitsbehörde genehmigten Gesundheitskonzepte weiterhin systematisch die folgenden drei Möglichkeiten für den Fall vor, dass ein Test für den Zugang zur Veranstaltung erforderlich ist:

  1. Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das innerhalb von 72 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung durchgeführt wurde.
  2. Vorlegen eines negativen Testergebnisses oder eines Selbsttests, der von einer nach dem COVID-19-Gesetz dazu befugten Person bescheinigt wurde. Der Test muss innerhalb von 24 Stunden vor der Veranstaltung durchgeführt werden.
  3. Führen Sie vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters einen Selbsttest durch dessen Resultat negativ sein muss.

So werden Selbsttests, die nicht von einer befugten Person zertifiziert oder nicht unter Aufsicht des Veranstalters durchgeführt werden, nicht angenommen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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