Überschwemmungen in Luxemburg – Pressemitteilung über mögliche Bodenbelastung

Die jüngsten Überschwemmungen in Luxemburg haben nicht nur erheblichen Sachschaden bei vielen Einwohnern und Unternehmen verursacht, sondern möglicherweise auch das Austreten von Schadstoffen (Heizöl usw.) in die Umwelt zur Folge gehabt. Diese Freisetzungen können zu lokalen oder diffusen Bodenverschmutzungen geführt haben. In diesem Kontext, gibt das Umweltamt Empfehlungen zum Umgang mit den Folgen dieser Verschmutzungen.

Diffuse Verschmutzungen nur wenig problematisch

Diffuse Verschmutzungen sind mit großer Wahrscheinlichkeit im gesamten Überschwemmungsgebiet aufgetreten. Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um dieselben Schadstoffe wie bei lokalen Bodenverschmutzungen, die jedoch stark verdünnt und über mittlere und große Entfernungen durch Wasser und Sedimente mittransportiert werden.

Schadstoffe im Zusammenhang mit ausgelaufenen Kraftstoffen (z. B. Mineralölkohlenwasserstoffe, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) werden von Pflanzen nicht oder kaum aufgenommen und werden im Allgemeinen abgebaut oder im Boden gebunden. Es ist daher unwahrscheinlich, dass diese diffusen Schadstoffe ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Anwohner oder für künftige Ernten in den Gemüsegärten darstellen. Bezüglich des Verzehrs von Obst und Gemüse, das direkt mit dem Hochwasser in Berührung gekommen ist, beachten Sie die Empfehlungen des Ministeriums für Gesundheit.

Personen, deren Grundstücke von den Überschwemmungen betroffen sind, empfiehlt das Umweltamt Folgendes:

  • Durch das Aufgraben der obersten 10 cm des Bodens wird die Durchlüftung des Bodens verbessert, was wiederum den Abbau bestimmter organischer Schadstoffe (Mineralölkohlenwasserstoffe) fördert, die durch diffuse Quellen in den Boden gelangt sein könnten.
  • Als Vorsichtsmaßnahme wird empfohlen, bei der Arbeit im Garten Handschuhe (Gartenhandschuhe, Arbeitshandschuhe o. ä.) zu tragen und sich danach gründlich die Hände zu waschen. Diese Empfehlung gilt in jedem Fall.
  • Falls Schlamm oder Sedimente abgetragen werden müssen, empfiehlt es sich, sich auf die Massen zu beschränken, die durch das Hochwasser tatsächlich angespült wurden. Im Falle einer diffusen Bodenverschmutzung ist eine Ausgrabung in der Regel nicht erforderlich.
  • Vor der Entsorgung von Schlämmen und Sedimenten empfiehlt es sich, diese zwischenzulagern und trocknen zu lassen.
  • Bestehen Zweifel an der chemischen Zusammensetzung des zu entsorgenden Schlamms oder der Sedimente (Kraftstoffgeruch oder Vorhandensein von irisierenden Rückständen), wird empfohlen, sich an eine akkreditierte Umweltstelle (E5- und F3-Zulassung) zu wenden und chemische Analysen für eine angemessene Entsorgung durchführen zu lassen. Stellen können in der Regel Ratschläge für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung erteilen.
  • Ein koordiniertes Vorgehen mit anderen betroffenen Parteien kann in Betracht gezogen werden, um die mit der Entsorgung von Schlämmen und Sedimenten verbundenen Kosten zu minimieren.

Lokale Bodenbelastung muss im Einzelfall überprüft werden

Neben der diffusen Verschmutzung, die sich über sehr große Gebiete ausgebreitet hat, kann es zu einer lokalen Bodenverschmutzung (in höheren Konzentrationen) gekommen sein. Wenn z. B. ein Heizöltankwagen auf Ihrem Grundstück ausgelaufen ist, kann Ihr Grundstück von einer lokalen Bodenverschmutzung betroffen sein. In einem solchen Fall:

  • Klären Sie zunächst mit Ihrem Versicherer ab, ob der Schaden durch Ihre Versicherungspolice gedeckt ist.
  • Um die von der lokalen Bodenverschmutzung ausgehenden Risiken für Gesundheit und Umwelt zu bewerten, sind Bodenuntersuchungen erforderlich. Es ist wichtig, dass diese Studien von einer zugelassenen Stelle (E5- und F3-Zulassung) im Umweltbereich durchgeführt werden. Eine Liste der zugelassenen Stellen kann heruntergeladen werden.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an das Umweltamt: protection-sols@aev.etat.lu.

 

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Pressemitteilung des Umweltamtes

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