Mitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu den vorübergehenden Beschränkungen im Bereich der Einwanderung

Das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten teilt mit, dass das Großherzogtum Luxemburg der Empfehlung (EU) 2021/1896 des Rates vom 29. Oktober 2021 und 2021/1945 des 9. November 2021 zur Änderung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und möglichen Aufhebung dieser Beschränkung, nachgekommen ist.

Die Liste der Drittländer, deren Einwohner von einer vorübergehenden Beschränkung von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Großherzogtum Luxemburg an den Außengrenzen nicht betroffen sein sollten, wird daher aktualisiert. Mit Wirkung vom 22. November 2021 werden Singapur und die Ukraine von der Liste gestrichen. Hinzu kommen Argentinien, Kolumbien, Namibia und Peru.

Einzelheiten zu den geltenden Vorschriften, einschließlich der Definition von notwendigen Reisen und der geltenden Ausnahmeregelungen, und die genauen Abläufe, die im Vorfeld zu beachten sind, können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://covid19.public.lu/de/reisende/luxemburg-besuchen.html

Pressemitteilung des Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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