Anpassung des COVID-Gesetzes

Nach der heutigen Abstimmung über den Gesetzesentwurf Nr. 7943 wurde das geänderte Gesetz vom 17. Juli 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in den folgenden Punkten angepasst:

Isolationsdauer

Die Isolation dauert 10 Tage. Sie kann in folgenden Fällen vor Ablauf der 10 Tage beendet werden:

  • Personen die einen vollständigen Impfschutz haben, der vor weniger als 6 Monaten ausgestellt wurde, oder
  • Personen die seit weniger als 180 Tagen nach dem positiven PCR-Test von einer COVID-19-Infektion genesen sind oder
  • Personen die eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben

 und wenn diese frühestens am 5. und 6. Tag der Isolation SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests durchführen und das Resultat jeweils negativ ausfällt Bei negativen Ergebnissen endet die Isolation am 6. Tag.

Diese Reduzierung wird damit begründet, dass diese Personen eine geringere Viruslast und vor allem eine kürzere Dauer der Ansteckungsfähigkeit haben.

Diese Änderung gilt auch für Personen, die sich derzeit bereits in Isolation befinden.

Dauer der Gültigkeit der Impfzertifikate

In Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission ist die allgemeine Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten auf 270 Tage (9 Monate) ab dem Datum festgelegt, ab dem die Impfung als vollständig gilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission keine Standardfrist für die Annahme von Zertifikaten festgelegt hat, die nach einer Auffrischimpfung ausgestellt werden, da es noch keine ausreichenden Daten über die Dauer des Schutzes gibt, der durch die Auffrischimpfung verliehen wird. Zurzeit ist nicht festgelegt, wie lange die Impfzertifikate, die nach der Auffrischimpfung ausgestellt werden, gültig sind.

2G+ CovidCheck-System

Das 2G+ CovidCheck-System wird beibehalten, aber die Kategorien von Personen, die von der Testpflicht befreit werden können, werden auf Personen ausgeweitet, die:

  • einen vollständigen Impfschutz von vor weniger als 180 Tagen haben; oder
  • eine Auffrischimpfung erhalten haben; oder
  • über eine gültige Genesungsbescheinigung verfügen.

 Diese Anpassung beruht auf den Erfahrungswerten aus einer Reihe von Ländern, die vor Luxemburg von der Omikron-Variante betroffen waren, und aus denen hervorgeht, dass die Wirksamkeit der Impfung zwar mit der Zeit abnimmt, aber mit der Auffrischimpfung wieder deutlich ansteigt.

Pressemitteilung des Staatsministeriums / Ministeriums für Gesundheit

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