Verlängerung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Erhalt der Teuerungszulage und der Energieprämie

Angesichts des Anstiegs der Energiepreise und der daraus resultierenden Folgen für Haushalte mit geringem Einkommen weist das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion darauf hin, dass der Regierungsrat beschlossen hat, die Frist für die Beantragung der Teuerungszulage und der Energieprämie bis zum 31. Oktober 2022 zu verlängern.

Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden Haushalten mit geringem Einkommen gemäß den Bedingungen und Modalitäten gewährt, die in der Verordnung des Regierungsrats festgelegt sind.

Die Gewährung der Energieprämie erfolgt automatisch für Personen, die die Teuerungszulage erhalten. Personen, deren Bruttoeinkommen die Höchstgrenzen für die Teuerungszulage um 25% nicht überschreitet, können einen Antrag auf Energieprämie stellen.

Das Antragsformular und die Tabelle mit den Einkommensgrenzen sind verfügbar

  • online auf der Website fns.lu oder guichet.lu
  • in Papierform an der Rezeption des Nationalen Solidaritätsfonds oder bei der zuständigen Gemeinde des Antragstellers.

Weitere Informationen können beim Nationalen Solidaritätsfonds telefonisch unter 49 10 81 -999 (8:30-11:30 Uhr) oder per E-Mail an avc.fns@secu.lu angefordert werden.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion

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