Richtigstellung zu einer Aussage von Herrn Lies in der Sendung Invité vun der Redaktioun vom 10. Oktober 2022

De privaten Invest a Locatiounswunnenge rentéiert sech och weiderhin, awer Mietwucher gëtt ënnerbonnen!

Bezugnehmend auf die vorgeschlagene Reform des Mietgesetzes meinte Herr Lies heute morgen fälschlicherweise, dass sich die Investitionen in Mietwohnungen nicht mehr rechnen würden. Er untermauert diese Aussage mit einer Berechnung, die jedoch überhaupt nicht den Vorschlägen des Wohnungsbauministers Henri Kox entspricht.

Nach Aussagen von Herrn Lies wäre – mit der neuen Berechnungsformel der seit 1955 existierenden gesetzlichen maximalen Mietobergrenze – die Vermietung einer 2010 gekauften Wohnung nicht mehr rentabel. Als Berechnungsgrundlage nimmt er hierfür einen Kaufpreis von 375.000 € im Jahr 2010 und berechnet hiervon 3,5% um auf eine Mietobergrenze von 1.093 € zu schließen. Diese Rechnung ist jedoch falsch, egal ob man das Gesetz von heute anwendet oder die vorgeschlagene neue Berechnungsmethode. Mit der neuen Berechnungsformel ergibt sich in Wirklichkeit eine Mietobergrenze von 2.100 €.

In der Tat, muss zuerst das 2010 investierte Kapital auf den entsprechenden Wert von heute hochgerechnet werden. Diese Regel gilt seit 1955 und wurde zuletzt 2006 aktualisiert. Interessierte finden auf www.logement.lu hierzu auch eine ausführliche Erklärung und ein entsprechendes Excel Sheet um diese Berechnungen einfach selber vorzunehmen.

Nach der derzeit anzuwendenden Formel beläuft sich das 2010 investierte Kapital heute auf 423.000 €. Das ergibt eine maximale Mietobergrenze von 1.765 € (5%). Mit dem Reformvorschlag der Regierung beliefe sich das aktualisierte Kapital sogar auf 724.000 €. Dies trägt der Preisentwicklung dieser Wohnung wirklich Rechnung. Im Gegenzug wurde deshalb die maximale Mietobergrenze auf 3,5% festgelegt und beläuft sich auf 2.100 €. Auch hierzu hat das Ministerium ausführliche Erklärungen und ein Excel Sheet zum Selberrechnen veröffentlicht.

Die Behauptungen von Herrn Lies gründen also auf falschen Berechnungen.

Private Investitionen in den Mietwohnungsbau bleiben auch weiterhin erwünscht und rentabel. Wuchermieten werden jedoch unterbunden.

Pressemitteilung des Ministeriums für Wohnungsbau

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