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COVID-19-Ausbruch in China: Verstärkte epidemiologische Überwachung in Luxemburg ab dem 9. Januar 2023
Angesichts der schnellen Zunahme von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus in China seit Dezember 2022 möchten das Gesundheitsministerium und das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten über die verstärkte epidemiologische Überwachung informieren, die ab dem 9. Januar 2023 bis einschließlich 5. Februar 2023 für alle Reisen aus der Volksrepublik China nach Luxemburg gelten wird.
Dies geschieht in Umsetzung der am 5. Januar 2023 veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses für Gesundheitssicherheit auf EU-Ebene [1], in der ein koordiniertes, stufenweises und der Gesundheitsbedrohung angemessenes europäisches Vorgehen festgelegt wird.
Jede Person, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Luxemburg in China aufgehalten hat, ist verpflichtet, ihre Anwesenheit bei der Gesundheitsinspektion zu melden (per E-Mail: contact-covid@ms.etat.lu oder telefonisch: +352 247-65533). Nach dem Zufallsprinzip werden die betroffenen Personen zu einem kostenlosen Nukleinsäure-Amplifikationstest auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode) eingeladen. Bei einem positiven Befund wird die Probe zur Sequenzierung und damit zur Bestimmung der Virusvariante/Subvariante an das Nationale Gesundheitslabor (Laboratoire national de santé - LNS) weitergeleitet. Dadurch wird es möglich, die mögliche Einführung einer neuen Virusvariante im Inland frühzeitig zu entdecken.
Diese Verpflichtung gilt für jede Person, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in China aufgehalten hat, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in China und Luxemburg und ungeachtet des Verkehrsmittels, mit dem sie in das Großherzogtum eingereist ist. Personen, die im Transportsektor beschäftigt sind, sind jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit davon befreit, ebenso wie Passagiere auf der Durchreise.
Diese Maßnahme ist als Ergänzung zu möglichen Maßnahmen zu verstehen, die bereits auf internationalen Flughäfen in EU-Ländern, die direkte kommerzielle Flüge aus China abfertigen, bestehen.
Parallel dazu verstärkt die Gesundheitsbehörde gemeinsam mit dem Luxembourg Institute for Science and Technology (LIST) und dem LNS die Überwachung des Abwassers, insbesondere aus dem Flughafen Luxemburg. Wiederum zielt dies auf die Früherkennung einer möglichen Virusvariante ab, die von einem Reisenden mitgebracht wurde.
Die von der Gesundheitsbehörde herausgegebenen Empfehlungen für Reisende, die nach China reisen oder zurückkehren, sind auf der folgenden Website zu finden: https://covid19.public.lu/de/voyageurs/voyager-chine.html.
[1] Opinion of the Health Security Committee for a common EU approach in response to the COVID-19 situation in China, 5 January 2023, DG-Santé/Commission Européenne
Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums / Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten