Assises du logement - gemeinsames Ziel der Baubranche: das Recht auf Wohnen zusammen verwirklichen

Am Mittwoch, den 22. Februar 2023 trafen sich 175 Vertreter von mehr als 75 Verbänden und Organisationen zu den "Assises du logement". Gemeinsam tauschten sie sich über die Herausforderungen des privaten Wohnungsmarktes und die Schaffung und Verwaltung von bezahlbarem Wohnraum aus. Bei dieser Gelegenheit legte Henri Kox, Minister für Wohnungswesen, Verbesserungsvorschläge zu den Gesetzesentwürfen über Mietverträge und erschwinglichen Wohnraum vor. Das Ministerium beabsichtigt, diesen strukturierten Dialog in Zukunft zu wiederholen und zu systematisieren, um die treibenden Kräfte der Branche in einem kohärenten Maßnahmenpaket - der nationalen Strategie für erschwingliches Wohnen - zu vereinen.

Großer Besucherandrang bei den Assises du logement

Angesichts der aktuellen Notlage in der Baubranche und der zahlreichen Reaktionen, sowie der vom Ministerium für Wohnungsbau eingeleiteten Reformen, hat der Minister für Wohnungsbau Henri Kox, einen Teil der zweitägigen Assises du logement, die ursprünglich für kommenden Mai geplant waren, vorzuverlegen. Aus diesem Grund lud er alle Vertreter des Sektors zu einem vorgezogenen ersten Sitzungstag ein, der am 22. Februar stattfand. Die Veranstaltung war mit 175 Teilnehmern sehr gut besucht, was das große Interesse an diesem Thema zeigt. So waren vor Ort zahlreiche Organisationen vertreten: die Abgeordnetenkammer, private und öffentliche Bauträger, Partnerverbände des Ministeriums für Wohnungsbau, die sich für den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum einsetzen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Wohnungsbauberater der Gemeinden, Sozialdienste und Medien.

Eine globale Strategie für das Recht auf Wohnen

Die Preisexplosion auf dem privaten Wohnungsmarkt, die stetig steigenden Belastungsraten für Mieter und junge Käufer bei gleichzeitig steigenden Zinsen und einem weitgehend unzureichenden Angebot an bezahlbarem Wohnraum, stellen ein ernstzunehmendes Problem für die soziale Gerechtigkeit und den sozialen Zusammenhalt dar. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Wohnungsbau seit 2018 eine Reihe von aufeinander abgestimmten Reformen, Maßnahmen und Handlungsansätzen entwickelt, die in der nationalen Strategie für bezahlbaren Wohnraum zusammengefasst sind. Ein Konzept, das vom Minister für Wohnungsbau bei den Assises nationales am 22. Februar vorgestellt wurde.

Bei dieser Gelegenheit legte Henri Kox auch Verbesserungsvorschläge zu den Gesetzesentwürfen über erschwinglichen Wohnraum und über Mietverträge vor, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden. Er hob zudem hervor, dass die Unterstützung für die "soziale Mietverwaltung" verstärkt werden müsse. Das Ministerium erinnerte auch daran, dass es derzeit nicht nur auf die Stellungnahme des Staatsrates zum Gesetzentwurf über bezahlbaren Wohnraum und Mietverträge warte, sondern auch auf dessen Stellungnahme zum Gesetzentwurf über individuelle Hilfen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine erste Anpassung, nämlich die des Mietzuschusses, im Jahr 2022 im Rahmen der auf der Tripartite beschlossenen Maßnahmen in Kraft getreten ist. Allein für den Mietzuschuss hat das Ministerium sein Budget von 10 Millionen auf 25 Millionen erhöht.

Der Austausch zwischen den Akteuren des Sektors war in zwei Debatten gegliedert: die Herausforderungen des privaten Wohnungsmarktes und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Anschließend fand eine Fragerunde statt.

Neue Vorschläge zur Unterstützung des Sektors und zur Verbesserung des Mieterschutzes

Beschleunigung der Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum

Der Minister für Wohnungswesen, Henri Kox, beabsichtigt, der Regierung eine Reihe von Änderungen zum Gesetzentwurf 7937 über den bezahlbaren Wohnraum vorzulegen, der im Dezember 2021 eingereicht wurde und noch der Stellungnahme des Staatsrats bedarf. Im Anschluss an den Austausch und die Studien, die seit mehr als einem Jahr mit den Vertretern der Branche durchgeführt werden und unter Berücksichtigung einer Reihe von Stellungnahmen der Berufskammern und anderer betroffener Einrichtungen, hat der Minister, im Rahmen dieser Konferenz, eine Reihe von Verbesserungen und Vereinfachungen vorgestellt, die der Entwicklung dieses zweiten Wohnungsmarktes, der ganz im Zeichen der "Erschwinglichkeit" steht, gewidmet sind. Diese Vorschläge werden nun in Form von Änderungsanträgen der Regierung zur Verabschiedung vorgelegt. "Dieser Gesetzesentwurf ist der Grundstein der nationalen Strategie für bezahlbaren Wohnraum", erinnerte der Minister. Es sei dringend notwendig, dass die Abgeordnetenkammer eine vernünftige Debatte darüber führe, damit es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Abstimmung kommen könne. Die Wohnungskrise ist zu akut, um dieses Thema auf die lange Bank zu schieben".

Die Vorschläge des Ministers betreffen vor allem:

  • Die Einführung einer Reihe von Wohnungen für bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche, 60+, Arbeitnehmer oder Mitglieder von Genossenschaften, die als soziale Bauträger tätig sind;
  • Vereinfachung der Vergabeverfahren für bezahlbare Mietwohnungen auf Antrag der Sozialträger;
  • Anpassung der Verwaltungspauschalen, die den Bauträgern und Sozialträgern für ihre Bemühungen zustehen, sowie Vereinfachung der Bedingungen für die Zulassung als Sozialvermieter;
  • Berücksichtigung von Grundstücken, die von natürlichen und juristischen Personen in Erbpacht an soziale Bauträger für die Entwicklung von Projekten für bezahlbaren Wohnraum vergeben werden;
  • Einführung eines strukturierten Dialogs mit den Akteuren vor Ort, um gemeinsam das Recht auf Wohnen für alle zu verwirklichen.

"Diese Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesentwurf über bezahlbaren Wohnraum stärken nicht nur die Widerstandskraft der Vermieter, sondern ermöglichen auch einen echten Fortschritt in Richtung des Rechts auf Wohnraum für alle, das nun in unserer Verfassung verankert ist", so Henri Kox.

2. Ankauf privater Projekte durch "vente en état futur d'achèvement"

Der Minister für Wohnungsbau, Henri Kox, erinnerte auch an die Möglichkeit für private Bauträger, dem Staat Wohnungsbauprojekte zum Kauf im Rahmen eines "Verkaufs im Zustand der zukünftigen Fertigstellung" (VEFA - vente en état futur d'achèvement ) anzubieten. Diese Option, die allen Akteuren offen steht, wird jedoch nur für Projekte möglich sein, die die Kriterien des Lastenheftes erfüllen, das für Projekte zur Schaffung von bezahlbahrem Wohnraum gilt, die vom Ministerium mit einem Zuschuss in Form einer Objekthilfe (aide à la pierre) unterstützt werden. Eine regierungsinterne Kommission prüft derzeit eine Reihe von Erwerbsvorschlägen. Auf diese Weise wird die Bautätigkeit sichergestellt, die Arbeitsplätze der Beschäftigten in diesem Sektor sind geschützt und gleichzeitig erhält das Ministerium für Wohnungsbau die Möglichkeit, die Zahl der bezahlbaren Wohnungen weiter zu erhöhen.

Der Minister für Wohnungsbau, Henri Kox, betonte bei den Assises du logement, dass jede bezahlbare Wohnung vom Privatsektor gebaut wird und dass daher mit den 200 Millionen Euro, die der Staat in die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum investiert, auch diese Branche von der Regierung unterstützt wird.

3) Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Erstkäufern (primo-accédants)

Im Zusammenhang mit dem Rückgang der Investitionen auf dem Markt für neue Immobilien sprach sich der Minister für steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Erstkäufern aus.

"Ich unterstütze die Erhöhung des Freibetrags für notarielle Urkunden von 20.000 Euro auf 30.000 Euro in den nächsten zwölf Monaten (Bëllegen Akt). Im Gegensatz zu anderen steuerlichen Maßnahmen, die die Nachfrage und die Preise eher in die Höhe treiben, scheint mir diese Maßnahme vorteilhaft und speziell auf junge Menschen ausgerichtet zu sein, die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen", erklärte der Minister für Wohnungsbau.

In diesem Zusammenhang hob der Minister auch die Idee hervor, bei VEFA-Verkäufen für die Dauer von 12 Monaten nur die Eintragungsgebühr auf das bereits ausgeführte Baukontingent abzuschaffen. "Mit diesen beiden Maßnahmen werden einerseits Erstkäufer unterstützt und andererseits der Neubau von Wohnungen weiter vorangetrieben. Natürlich erwarte ich auch von der Immobilienbranche, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird und - statt Grundstücke anzuhäufen und zukünftige Projekte zu verzögern - den Wohnungsbau entsprechend den Signalen des Marktes vorantreibt. Diese Signale deuten eher auf eine Stabilisierung der Preise und ein Ende des Preisanstiegs der letzten Jahre hin.

4. Mietobergrenze: Zwei gezielte und angepasste Verbesserungen des Gesetzentwurfs

Eine der Maßnahmen, die im Rahmen der nationalen Strategie für bezahlbares Wohnen geplant sind, ist die vorgesehene Reform der Mietendeckelung, die entwickelt wurde, um überhöhte Mieten zu verhindern und Vermietern, Mietern, Mietkommissionen und Friedensgerichten die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um faire Mieten für alle zu gewährleisten. "Die Reform der Mietendeckelung ist entscheidend für die Attraktivität des Landes, insbesondere für die Anwerbung zusätzlicher Arbeitskräfte", erinnerte Henri Kox, "aber sie ist auch eine Herausforderung, um soziale Gerechtigkeit zu erreichen und das in unserer neuen Verfassung verankerte Recht auf Wohnen zu verwirklichen".

Diese Reform wurde in den letzten Wochen und auch heute, am 22. Februar, bei den Assises ausführlich diskutiert. Der Minister für Wohnungsbau nutzte diesen Tag, um zwei Änderungen an dem im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzesentwurf anzukündigen, um den aufgeworfenen Fragen und berechtigten Erwartungen gerecht zu werden.

a. Vereinfachung der jährlichen Drittelregelung (tiers annuels)

Derzeit sieht der Gesetzentwurf vor, dass Mieterhöhungen von mehr als 10% automatisch nach dem sogenannten "tiers annuel" erfolgen. Dies bedeutet, dass eine Mieterhöhung von mehr als 10% zu gleichen Teilen auf drei aufeinander folgende Jahre verteilt werden muss, bevor eine weitere Mieterhöhung erst nach weiteren zwei Jahren erfolgen kann. Da dieser Ansatz jedoch zu kompliziert ist und kein wirksames Mittel gegen übermäßige Mieterhöhungen sein kann, wird anstelle der Drittelregelung eine Begrenzung der Mieterhöhung auf 10% in zwei Jahren vorgeschlagen. Mieten dürfen demnach nicht um mehr als 10% erhöht werden.

b. Renovierungsaufwand stärker berücksichtigen

Bei der Ermittlung des investierten, aufgewerteten und abgezinsten Kapitals, das als Grundlage für die Berechnung der Mietobergrenze dient, wird festgelegt, dass Ausgaben für die Renovierung und Sanierung von Wohnungen erst ab dem Zeitpunkt abgezinst werden, zu dem sie tatsächlich getätigt wurden. Auf diese Weise können umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen besser berücksichtigt und Vermieter generell ermutigt werden, gegen die Überalterung von Wohnungen vorzugehen.

Kontinuierlicher Dialog mit den Beteiligten des Wohnungswesens

Zum Abschluss der eintägigen Konferenz dankte der Minister allen Anwesenden für ihre Teilnahme und ihr Engagement im Rahmen dieses strukturierten Dialogs, der auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet war: die Verwirklichung des Rechts auf Wohnen für alle. Wie geht es weiter? Auf der Grundlage der Debatten und des Meinungsaustausches werden Verbesserungen an den Gesetzesentwürfen geprüft, bevor sie in den kommenden Monaten und Wochen in Form von Änderungsanträgen ausgearbeitet und eingebracht werden. "Mit der Nationalen Strategie für bezahlbares Wohnen wurden die Weichen gestellt. Jetzt geht es darum, die verschiedenen Hebel anzupassen und zu beschleunigen, um eine gezielte und koordinierte Umsetzung mit allen beteiligten Akteuren zu ermöglichen", schloss Henri Kox. Der nächste Austausch mit den Vertretern des Wohnbaus ist für den 11. Mai 2023 geplant, wenn ein zweiter Tag der Assises du logement stattfinden wird.

Pressemitteilung des Ministeriums für Wohnungsbau

Regierungsmitglied

KOX Henri

Datum des Ereignisses

22.02.2023