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Stellungnahme von Franz Fayot, Minister für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten
Franz Fayot, Minister für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten, möchte Stellung zu dem Inhalt des am 15. Mai 2023 erschienenen Artikels "Die Spesen des Franz Fayot" des digitalen Magazins Reporter.lu beziehen.
Zunächst ist es wichtig, klarzustellen, dass sich der Artikel von Reporter.lu auf Dokumente und Informationen bezieht, die das Ministerium im Rahmen eines Antrags der Journalistin bereitgestellt hat.
Bei Dienstreisen von Regierungsmitgliedern ist es üblich, dass der Minister oder die Ministerin die Kosten mancher Frühstücks-, Mittag- und Abendessen für etwaige andere Gäste, die Teil des offiziellen Programms sind (Partner vor Ort, luxemburgische Vertreter vor Ort, usw.), sowie, punktuell, für die Mitglieder der Delegation übernimmt.
Da die Rechnungsbeträge der Restaurants im Artikel ohne Kontext, beziehungsweise, in einem falschen Kontext, angegeben wurden, entsteht somit ein verfälschter Eindruck. Bei den im Artikel erwähnten 276 Euro im Restaurant "Furca" hat es sich so zum Beispiel nicht um ein Essen für die Mitarbeiter des Ministers, sondern um ein Arbeitsessen mit den Botschaftern verschiedener EU-Mitgliedsstaaten gehandelt. Ähnlich bei den 267 Euro Frühstückskosten in Jerusalem: Hier hat es sich um ein Arbeitsfrühstück mit den Leitern der Vertretung der EU sowie der Europäischen Investitionsbank im Westjordanland und im Gazastreifen gehandelt.
Aufgrund des oft vollen Programms bei Dienstreisen im Ausland, ist es überdies so, dass Vor-und Nachbesprechungen teilweise erst spät, also nach Ende des offiziellen Programms mit auswärtigen Partnern und zum Beispiel während des Abendessens, stattfinden können. Hier kann es punktuell vorkommen, dass der Minister seiner Delegation ein Getränk bezahlt. In den meisten Fällen wurden solche Kosten vom Minister privat getragen, doch in einigen Fällen, in denen es sich primär um Arbeitsbesprechungen gehandelt hat, wurden sie zur Rückerstattung eingereicht.
So hat es sich bei dem Essen im "Jardin de Russie" während der Dienstreise nach Rom im Jahr 2021 um ein Nachbesprechungsessen mit den Vertretern der luxemburgischen Botschaft in Rom sowie den Delegationsmitgliedern gehandelt. Es wurde also nicht nur der damalige Botschafter, Paul Dühr, sondern auch dessen Mitarbeiter eingeladen. Insgesamt haben sieben Personen an dem Abendessen teilgenommen. Insgesamt wurden 3 Flaschen Wein bestellt: ein Weißwein für jeweils 60 Euro die Flasche, und zwei Flaschen Rotwein, für jeweils 150 Euro die Flasche.
Auch in New York im Juli 2021 hat es sich um Essen gehandelt, die, trotz Privatzeit, der Vorbereitung der bevorstehenden offiziellen Dienstreise galten. Um jeglichen diesbezüglichen Zweifel auszuräumen, hat der Minister angewiesen die Beträge der eingereichten Restaurantrechnungen zurückzuerstatten.
In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig, daran zu erinnern, dass, wenn die Kosten der Delegationsmitglieder im Rahmen von Essen vom Minister übernommen werden, die Beamten angehalten sind, dies auf ihrer Kostenerklärung zu vermerken. Ihre ihnen zustehende pauschale Verpflegungszulage wird dadurch reduziert, wie dies auch sonst bei anderen bezahlten Essen als Teil des offiziellen Programms der Fall ist. Diese Ausgaben werden so nicht zweimal verrechnet und somit entstehen keine doppelten Kosten für den Staat.
In Bezug auf die Dienstreise nach Costa Rica lässt der Artikel überdies vermuten, dass das offizielle Programm nur aus bilateralen Gesprächen mit costa-ricanischen Vertretern bestand und somit nur in der Hauptstadt San José hätte stattfinden dürfen. Die Dienstreise sah aber von Anfang an auch die Besuche mehrerer von Luxemburg unterstützter Projekte vor, von welchen sich mehrere im Norden des Landes, also unweit des Vulkans Arenal und mehrere Autostunden entfernt der Hauptstadt, befanden. Aus logistischen Gründen wurde deshalb eine Nacht im Hotel Lomas del Volcan eingeplant.
Bei gelegentlichen Reisen, bei denen der Minister von seiner Verlobten begleitet wurde, waren die Reisekosten strikt getrennt und wurden privat beglichen.
Letztlich ist, wie im Artikel erwähnt, in zwei Fällen tatsächlich ein Fehler beim Einreichen der zu rückerstattenden Rechnungen unterlaufen. Hier hat es sich um ein Versehen und keine bewusste Handlung gehandelt, für das sich der Minister entschuldigt. Wie aber auch im Artikel erklärt, läuft die Prozedur der Rückerstattung der entsprechenden Beträge.
Pressemitteilung der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Angelegenheiten