Steuerliche Vereinfachungen für flexibles, grenzüberschreitendes Arbeiten − Deutschland und Luxemburg einigen sich auf Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt zu einer gegenseitigen Rechts- und Planungssicherheit bei. Für grenzüberschreitend Beschäftigte wird die Ausübung der Tätigkeit insbesondere im Homeoffice steuerlich vereinfacht.

Yuriko Backes, Luxemburgs Ministerin der Finanzen, stellt fest: "Wir freuen uns sehr, dass wir uns mit unseren deutschen Partnern auf 34 Tage Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland geeinigt haben. Das gibt sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den Unternehmen mehr Planungssicherheit. Die Obergrenze entspricht darüber hinaus jener Regelung, die wir bereits mit Belgien und Frankreich gefunden haben, so dass für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger die gleichen Bedingungen gelten. Meinem Amtskollegen Christian Lindner danke ich herzlich für seine Unterstützung."

Christian Lindner, Deutschlands Bundesminister der Finanzen, kommentierte: "Luxemburg ist ein geschätzter Nachbar Deutschlands. Deshalb freue ich mich, dass wir heute die Bande zwischen unseren Ländern noch enger knüpfen. Die Ausweitung der Bagatell-Regelung auf 34 Tage stellt eine deutliche bürokratische Entlastung auf beiden Seiten der Grenze dar. Damit vereinfachen wir die steuerliche Regelung und passen sie an flexibleres Arbeiten an. Die Erleichterung wird direkt bei grenzüberschreitenden Pendlerinnen und Pendlern spürbar sein. Für europäisches und modernes Arbeiten schaffen wir moderne Regelungen."

Eckpunkte des Änderungsprotokolls

Die Arbeitswelt verändert sich und das Arbeiten wird insgesamt flexibler. Mobiles Arbeiten wird mehr und mehr zum Normalfall. Deutschland und Luxemburg haben sich mit Blick auf die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten darauf verständigt, die bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte rechtssicher in das DBA zu implementieren und auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten. Zudem soll eine vergleichbare Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen werden. Diese beiden Regelungen gelten ab 2024.

Darüber hinaus werden die bestehenden Vereinbarungen zu Abfindungen und zu einem pauschalierten Aufteilungsmechanismus integriert. Letzteres sorgt für eine vereinfachte Aufteilung der Vergütung, wenn das Besteuerungsrecht bei Beschäftigten im Bereich des Güter- und Personentransports aufgrund eines (mehrfachen) Grenzübertritts innerhalb eines Tages wechselt. Das Änderungsprotokoll sieht weitere Verbesserungen vor. Um Steuerumgehungen mittels DBA entgegenzuwirken, werden die beiderseitigen Auswahlentscheidungen zum Multilateralen Instrument implementiert.

Pressemitteilung des Finanzministeriums