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Parlament verabschiedet Gesetz zum interkulturellen Zusammenleben und zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit
Am 20. Juli 2023 hat die Abgeordnetenkammer das Gesetz zum interkulturellen Zusammenleben und zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die Staatsangehörigkeit verabschiedet.
Diese Abstimmung markiert einen Paradigmenwechsel: "Wir unterscheiden nicht mehr zwischen den Statuten der Personen, sondern interessieren uns für die persönlichen Bedürfnisse und Interessen jedes Einzelnen. So spielt es keine Rolle, ob man Flüchtling, Neuankömmling, langjährig ansässiger Nicht-Luxemburger, Grenzgänger oder Luxemburger ist - jeder kann gleichermaßen an allen Programmen, Aktivitäten und Projekten im Land teilnehmen. Um dies zu erreichen, legen wir besonderen Wert darauf, dass alle Informationen, die gebraucht werden um die Teilnahme zu ermöglichen, für alle zugänglich sein müssen", betonte Max Hahn, Minister für Familie und Integration, während seiner Ansprache.
Der neue Text ersetzt den im Gesetz von 2008 enthaltenen Ansatz der "Integration" durch ein umfassenderes Konzept, das die Vielfalt unserer Gesellschaft besser widerspiegelt, nämlich das des "interkulturellen Zusammenlebens". Das neue Gesetz, dem eine umfassende öffentliche Konsultation vorausging, beinhaltet eine umfassende Überarbeitung der Instrumente des interkulturellen Zusammenlebens und hebt das geänderte Gesetz vom 16. Dezember 2008 über die Integration von Ausländern im Großherzogtum Luxemburg auf.
Konkret zielt der Text darauf ab, das interkulturelle Zusammenleben durch die folgenden Instrumente umzusetzen:
- Der Nationale Aktionsplan für das interkulturelle Zusammenleben;
- Der Pacte citoyen für das interkulturelle Zusammenleben;
- Das Programm für das interkulturelle Zusammenleben;
- Der Gemeindepakt für interkulturelles Zusammenleben (Pakt vum Zesummeliewen).
Die neuen Instrumente des Gesetzes zum interkulturellen Zusammenleben
Der Nationale Aktionsplan legt die strategischen Achsen des interkulturellen Zusammenlebens, die politischen Leitlinien und Ziele sowie die zu ergreifenden Aktionen und Maßnahmen fest.
Der Pacte citoyen ist eine moralische Verpflichtung, die Personen, die in Luxemburg wohnen oder arbeiten, eingehen können, um sich den Werten des interkulturellen Zusammenlebens zu verschreiben. Mit der Einschreibung erhalten sie Zugang zum Programm für interkulturelles Zusammenleben.
Das Programm für das interkulturelle Zusammenleben ersetzt den derzeitigen Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI) und den begleiteten Integrationsprozess (PIA) und bietet einen breiten Katalog von Lernmodulen und Informationen über das Großherzogtum. Das Programm steht nicht nur den Einwohnern, sondern auch den Grenzgängern offen. Es wird kontinuierlich an die Bedürfnisse der Menschen, die im Land leben, angepasst und zielt auf einen immersiven Ansatz ab, der es den Teilnehmern ermöglicht, die Funktionsweise des Landes zu entdecken, indem er sie mit nationalen und lokalen Akteuren in Kontakt bringt und den Dialog und Austausch mit anderen Personen, die in Luxemburg leben oder arbeiten, fördert.
Der Gemeindepakt für das interkulturelle Zusammenleben (Pakt vum Zesummliewen) soll die Gemeinden bei der Umsetzung ihrer Strategie auf lokaler Ebene unterstützen. Neben finanziellen Hilfen, bei denen es sich einerseits um eine Beteiligung an den Kosten zur Einstellung eines Koordinators handelt und andererseits um eine Unterstützung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Paktes in der Gemeinde, bietet der Pakt auch eine Begleitung der Unterzeichnergemeinden durch Berater für das interkulturelle Zusammenleben, die beim Staat angestellt sind.
Auf nationaler Ebene soll mit dem Text ein Conseil supérieur für das interkulturelle Zusammenleben geschaffen werden, der an der Umsetzung des interkulturellen Zusammenlebens mitwirkt. Er soll den derzeitigen Interministeriellen Ausschuss für Integration und den Nationalen Ausländerrat ersetzen. Er setzt sich aus Vertretern des Staates, der Zivilgesellschaft und der Gemeinden zusammen. Diese Zusammensetzung stellt sicher, dass die im Großherzogtum eingeführten Maßnahmen den sich ändernden Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht werden. Der Schwerpunkt liegt auf den Gemeinden, was dadurch gerechtfertigt ist, dass Barrieren für das Zusammenleben meist auf lokaler Ebene identifiziert werden und die Besonderheiten der einzelnen Regionen und Gemeinden auf die nationale Ebene übertragen werden müssen, um eine kohärente nationale Strategie zu gewährleisten.
Auf kommunaler Ebene ersetzen die Kommunalen Kommissionen für das interkulturelle Zusammenleben die bisherigen beratenden kommunalen Integrationskommissionen. Zu ihren Aufgaben gehören die Ermittlung von Prioritäten und möglichen Hindernissen im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens auf kommunaler Ebene, die Unterstützung der Gemeinde bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen und Aktivitäten, die das interkulturelle Zusammenleben auf kommunaler Ebene fördern, sowie die Förderung des Zugangs zu Informationen, der Bürgerbeteiligung und des Vereinslebens. Die Mitglieder der Gemeindeausschüsse können bei den Wahlen zum Vertreter der Gemeinden im Conseil supérieur kandidieren. Es sind auch die Mitglieder der Ausschüsse, die die kommunalen Vertreter im Conseil supérieur wählen. Grenzgänger können Mitglied in der Kommunalen Kommission der Gemeinde sein, in der sie arbeiten.
Der Text definiert auch finanzielle Hilfen, die der Staat im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens gewähren kann. Sie können in Form eines Zuschusses, einer finanziellen Beteiligung an den Betriebskosten oder einer finanziellen Beteiligung an den Investitionsausgaben erfolgen.
Schließlich ist bei allen Instrumenten, Gremien und anderen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Textes eingerichtet wurden, die Bekämpfung von Rassismus und jeglicher Form von Diskriminierung ein zentrales und übergreifendes Element.
Das neue Gesetz wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion