Internationaler Tag der Tierrechte: Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau startet erneut die Sensibilisierungskampagne "Ein Tier ist kein Modeaccessoire".

Jedes Jahr am 10. Dezember findet der internationale Tag der Tierrechte statt. In Luxemburg werden alle Tiere, ob Haus-, Nutz- oder Wildtiere, als vollwertige, empfindungsfähige Wesen anerkannt, die ein Recht auf Wohlbefinden, Würde und Sicherheit haben, wie es im Tierschutzgesetz von 2018 festgelegt ist.

Anlässlich dieses symbolischen Datums lässt das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau seine Sensibilisierungskampagne "Ein Tier ist kein Modeaccessoire" wieder aufleben und erinnert Tierbesitzer daran, dass man sich vor der Anschaffung eines Haustieres voll und ganz der Verantwortung bewusst sein sollte, die die richtige Haltung eines jeden Tieres mit sich bringt.

Die Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, Martine Hansen, mahnt: "Die Adoption eines Tieres sollte keine emotionale Spontanreaktion auf das niedliche Aussehen eines Welpen oder Kätzchens sein und kein impulsiver Entschluss vor den bevorstehenden Feiertagen, sondern eine wohlüberlegte Entscheidung! Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Tiere in einem Tierheim abgegeben werden, und wir alle wissen, dass die Tierheime in Luxemburg bereits überfüllt sind! Ich appelliere daher an alle zukünftigen Tierbesitzer, sich über die Verantwortung, die die Adoption eines Tieres in zeitlicher, persönlicher und finanzieller Hinsicht mit sich bringt, im Klaren zu sein, bevor sie den Schritt wagen. Und selbstverständlich rufe ich dazu auf, nach dieser wohlüberlegten Entscheidung ein Tier aus einem Tierheim zu adoptieren, anstatt ein Haustier zu kaufen oder, noch schlimmer, ein Tier aus dem Ausland zu importieren."

Ein Tier adoptieren: Allgemeine Grundsätze

Bevor Sie ein Tier adoptieren, sollten Sie sich generell über Folgendes im Klaren sein:

  • Tierhaltung ist eine Langzeitverpflichtung.
  • In Luxemburg gibt es eine Positivliste der Tiere gibt, deren Haltung erlaubt ist. Wer ein Tier halten möchte, das nicht auf dieser Liste steht, muss vorher einen Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau einreichen, wobei ein Antrag nicht automatisch eine Erlaubnis bedeutet.
  • Das Tier muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekennzeichnet und registriert sein.
  • Es muss genügend Platz für das Tier in der Wohnung/im Haus vorhanden sein.
  • Es muss täglich Zeit für die Bedürfnisse des Tieres eingeplant werden, z.B. für Spaziergänge.
  • Finanzielle Kosten einplanen (Futter, Fressnäpfe, Leine, Gehege, Einstreu, Fellpflege, Routineuntersuchungen, Impfungen, Wurmkuren, Krankheiten, ...).
  • Die Betreuung des Tieres bei Abwesenheit (Urlaub, Notfälle) muss gewährleistet sein.
  • Das Tier muss unter Kontrolle gehalten und gegebenenfalls erzogen werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Hunde- und Katzenhaltung: Tipps der ALVA

Hunde und Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren in Luxemburg. Aus diesem Grund erinnert die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) an die richtigen Verhaltensweisen im Alltag.

Empfehlungen für Hundehalter:

  • Hunde müssen auf öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und auf Fahrradwegen an der Leine geführt werden (Hundegesetz vom 9. Mai 2008).
  • Hunde müssen gekennzeichnet, registriert und gegen Tollwut geimpft sein (Hundegesetz vom 9. Mai 2008) und bei der Gemeinde angemeldet werden.
  • Vor der Anschaffung von so genannten Listenhunden müssen die Haltungsanforderungen erfüllt werden.
  • Die Kastration von Hunden wird aus Gründen des Tierschutzes und zur Vermeidung von unerwünschtem Nachwuchs dringend empfohlen.
  • Die Haltung von Hunden in Käfigen, auch für kurze Zeit, ist verboten.
  • Das Kupieren von Hunden (Ohren, Rute...) ist in Luxemburg verboten.
  • Die Zucht von Hunden in Luxemburg bedarf einer ministeriellen Genehmigung.
  • Das Einsammeln von Hundekot beim Gassigehen und die ordnungsgemäße Entsorgung sind Pflicht.

Empfehlungen für Katzenbesitzer:

  • Hauskatzen müssen gechippt, elektronisch gekennzeichnet und registriert werden (Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018).
  • Katzen mit Freigang müssen kastriert oder sterilisiert werden (Tierschutzgesetz vom 27. Juni 2018).
  • Die Anbindehaltung ist verboten.
  • Die Haltung in Käfigen, auch für kurze Zeit, ist verboten.
  • Die Katzenzucht in Luxemburg bedarf einer ministeriellen Genehmigung.

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung ist die zentrale Behörde für Tiergesundheit und Tierschutz in Luxemburg und untersteht dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau. Mehrere Tierärzte, darunter zwei Tierschutzbeauftragte, sind täglich im Einsatz, um die Gesundheit und das Wohlergehen von Nutz- und Haustieren zu überwachen und Züchter und Tierhalter zu beraten. Über die neue Kontaktstelle help@deier.lu können die Bürger Verstöße gegen den Tierschutz per E-Mail oder telefonisch unter 2478 25 39 melden.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau unterstützt und subventioniert auch die Tierheime und die Wildtierstation in Luxemburg und sensibilisiert Tierhalter für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.

Weitere Informationen: Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung, info@alva.lu

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau