Neue Modalitäten für die Inanspruchnahme der zeitweiligen Steuervorteile im Wohnungswesen: "Mehr Flexibilität für Käufer und Unterstützung des Angebots und der Schaffung von Wohnraum."

Am 2. Juni 2025 stellte der Minister der Finanzen Gilles Roth die neuen Modalitäten für die Inanspruchnahme der zeitweiligen Steuervorteile vor, die insbesondere durch das Gesetz vom 22. Mai 2024 zur Einführung eines Maßnahmenpakets zur Belebung des Wohnungsmarktes eingeführt wurden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde kürzlich von der Regierung verabschiedet.

Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen würden die steuerlichen Maßnahmen für Immobilienkäufe auslaufen, die bis zum 30. Juni 2025 nicht notariell beurkundet wurden. Angesichts eines großen Zustroms von Anträgen könnten Banken und Notare jedoch möglicherweise nicht alle Anträge innerhalb der vorgegebenen Fristen bearbeiten.

Mehr Flexibilität für Käufer

Daher bietet der neue Gesetzentwurf Käufern mehr Flexibilität.

Sofern die Frist vom 30. Juni 2025 beibehalten wird, müssen Käufer bis zu diesem Datum entweder einen unterzeichneten Kaufvorvertrag oder einen unterzeichneten Reservierungsvertrag über den Verkauf eines sich im Bau befindlichen Gebäudes bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) registrieren lassen. Der Erwerb muss anschließend durch eine notarielle Urkunde formalisiert werden, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 abgeschlossen wird.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen umfassen:

  • eine Steuergutschrift für Mietausgaben in Höhe von 20.000 Euro pro natürlicher Person;
  • die Halbierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage für Eintragungs- und Transkriptionsgebühren;
  • eine beschleunigte Abschreibung in Höhe von 6 %;
  • die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen mit einem Viertel des allgemeinen Steuersatzes;
  • sowie die Steuerbefreiung von Wertzuwächsen bei der Übertragung auf Gebäude, die für die soziale Mietverwaltung genutzt werden, oder Wohngebäude, die die Energieeffizienzklasse A+ erreichen.

Die Steuergutschrift "Bëllegen Akt" für den Erwerb einer Immobilie für private Wohnzwecke ist von diesem Gesetzentwurf nicht betroffen. Sie wird auch nach Ablauf der Frist am 30. Juni 2025 bei 40.000 Euro belassen.

Ein Leitfaden für Käufer

Zur optimalen Unterstützung der Erwerber bei ihren Verfahren mit der AED wurde ein eigens dafür konzipierter Leitfaden erstellt. Er beinhaltet Informationen über die zuständigen Büros sowie weitere praktische Angaben.

Dieser Leitfaden ist auch auf der Aktualität-Seite des Portals für indirekte Steuern der AED verfügbar (auf französisch): Portail de la fiscalité indirecte - Luxembourg

Der Minister der Finanzen Gilles Roth kommentierte: "Die Regierung hat ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht, das Steuerpaket nicht über den 30. Juni 2025 hinaus zu verlängern. Und wir haben unser Wort gehalten. Gleichzeitig müssen wir agil bleiben, um im Bedarfsfall reagieren zu können. Mit diesem neuen Gesetzentwurf bieten wir den Käufern mehr Flexibilität und unterstützen gleichzeitig das Angebot und die Schaffung von Wohnraum."

Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen 

Regierungsmitglied

ROTH Gilles

Datum des Ereignisses

02.06.2025