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Rentenerhöhung zum 1. Januar 2026
Am 1. Januar 2026 werden die Renten um 1,5 % steigen.
Gemäß Artikel 225bis des Sozialgesetzbuches zur Rentenversicherung prüft die Regierung jährlich auf der Grundlage einer von der Generalinspektion der Sozialen Sicherheit (IGSS) durchgeführten Analyse der Entwicklung des durchschnittlichen beitragspflichtigen Lohnniveaus, ob eine Anpassung der laufenden Renten erforderlich ist.
Der in Artikel 225 des Sozialgesetzbuches genannte Aufwertungsfaktor beträgt für das Jahr 2024 1,619 und führt zu einer Erhöhung der Renten um 1,5 % zum 1. Januar 2026.
Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit