eID – Der luxemburgische elektronische Personalausweis

Der nationale Personalausweis ist ein verwaltungsrechtlicher Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit seines Inhabers.

Der Besitz eines Personalausweises ist für jeden Luxemburger Pflicht, der:

  • mindestens 15 Jahre alt ist; und
  • seinen Wohnsitz in einer luxemburgischen Gemeinde hat.

Für Personen unter 15 Jahren ist der Besitz eines Personalausweises freiwillig: Er wird auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils ausgestellt. Für im Ausland ansässige Luxemburger ist der Besitz eines Personalausweises ebenfalls freiwillig.

Aussehen und angegebene Daten

Ab dem 2. August 2021 ausgestellter luxemburgischer Personalausweis

Der Personalausweis enthält die folgenden Elemente:

Face avant d’une carte d’identité luxembourgeoise émise après le 2 août 2021
  • auf der Vorderseite:
    1. den Namen und, falls vom Inhaber gewünscht, den Namen des lebenden oder verstorbenen Ehepartners;
    2. den Vornamen oder die ersten 2 oder 3 Vornamen;
    3. die Staatsangehörigkeit;
    4. das Geburtsdatum;
    5. das Geschlecht;
    6. das Ablaufdatum des Ausweises;
    7. die Bezeichnung und Nummer des Ausweises;
    8. das Digitalfoto des Inhabers;
    9. die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
    10. das Symbol, das bestätigt, dass der Personalausweis den ICAO-Standards für Reisepapiere entspricht;
Dos d’une carte d’identité luxembourgeoise émise après le 2 août 2021
  • auf der Rückseite des Ausweises:
    1. Ausstellungsdatum und -ort des Ausweises;
    2. den Namen und die eingescannte Unterschrift des für Inneres zuständigen Ministers;
    3. Informationen, die elektronisch ausgelesen werden können (machine readable zone).

Der Ausweis enthält zudem die folgenden elektronischen Daten:

  • die Zertifikate für die Authentifizierung und die elektronische Signatur sowie die dazugehörigen privaten Schlüssel;
  • das nicht codierte Gesichtsbild des Inhabers;
  • die digitalen Fingerabdrücke;
  • die nationale Identifikationsnummer.

Der Zugang zu diesen Daten ist durch Verschlüsselungsverfahren geschützt.

Vor dem 2. August 2021 ausgestellter luxemburgischer Personalausweis

Der Personalausweis enthält die folgenden Elemente:

Face avant d’une carte d’identité luxembourgeoise émise avant le 2 août 2021
  • auf der Vorderseite:
    1. den Namen und, falls vom Inhaber gewünscht, den Namen des lebenden oder verstorbenen Ehepartners;
    2. den Vornamen oder die ersten 2 oder 3 Vornamen;
    3. die Staatsangehörigkeit;
    4. das Geburtsdatum;
    5. das Geschlecht;
    6. das Ablaufdatum des Ausweises;
    7. die Bezeichnung und Nummer des Ausweises;
    8. das Digitalfoto des Inhabers;
    9. die eingescannte Unterschrift des Inhabers;
    10. das Symbol, das bestätigt, dass der Personalausweis den ICAO-Standards für Reisepapiere entspricht;
Dos d’une carte d’identité luxembourgeoise émise avant le 2 août 2021
  • auf der Rückseite des Ausweises:
    1. Ausstellungsdatum und -ort des Ausweises;
    2. den Namen und die eingescannte Unterschrift des für Inneres zuständigen Ministers;
    3. Informationen, die elektronisch ausgelesen werden können (machine readable zone).

Der Ausweis enthält zudem die folgenden elektronischen Daten:

  • die Zertifikate für die Authentifizierung und die elektronische Signatur sowie die dazugehörigen privaten Schlüssel;
  • das nicht codierte Gesichtsbild des Inhabers;
  • die nationale Identifikationsnummer;
  • den gewöhnlichen Wohnsitz.

Der Zugang zu diesen Daten ist durch Verschlüsselungsverfahren geschützt.

 


Verwaltungsvorgänge

Einen Personalausweis beantragen

Gebietsansässige

In Luxemburg ansässige Personen beantragen ihren Personalausweis bei:

Weitere Informationen über die Antragstellung für Gebietsansässige finden Sie auf Guichet.lu.

Nichtansässige

Nichtansässige müssen ihren Personalausweis bei folgenden Stellen beantragen:

Weitere Informationen über die Antragstellung für Nichtansässige finden Sie auf Guichet.lu.

Eine Meldung bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises vornehmen

Der Verlust, der Diebstahl und die Zerstörung eines Personalausweises müssen der Polizei schnellstmöglich gemeldet werden. Diese Meldung kann online auf der Plattform MyGuichet.lu oder persönlich in einer Polizeidienststelle vorgenommen werden. Die meldende Person erhält daraufhin eine Bescheinigung.

Zusätzlich zur Meldung bei der Polizei müssen folgende Stellen informiert werden:

  • die Gemeindeverwaltung des gewöhnlichen Wohnsitzes der Person; oder
  • die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu; oder
  • falls sich die Person im Ausland aufhält, die jeweilige diplomatische oder konsularische Vertretung

um die Sperrung der elektronischen Zertifikate und des Ausweises zu beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Personalausweises finden Sie auf Guichet.lu.

 


Elektronische Zertifikate

Der Personalausweis enthält elektronische Authentifizierungs- und Signaturzertifikate, mit denen sich der Inhaber bei Online-Diensten identifizieren kann.

Die Zertifikate können wie folgt genutzt werden:

  • mit der App GouvID, die eine Authentifizierung bei staatlichen Diensten ermöglicht;
  • mit einem kontaktlosen Kartenlesegerät, das eine Authentifizierung bei (nationalen und internationalen) staatlichen Diensten sowie bei manchen luxemburgischen Banken ermöglicht.

Aktivierung der Zertifikate

Die Aktivierung dieser Zertifikate erfolgt auf ausdrücklichen Antrag des Inhabers des Ausweises, wenn er einen neuen eID-Ausweis beantragt. Er muss dann die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zertifikate akzeptieren.

Der Inhaber erhält auf dem Postweg ein Schreiben, das neben PIN und PUK auch Anweisungen für die Aktivierung der elektronischen Zertifikate enthält. Dieses Dokument ist an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Bei der ersten Nutzung der Zertifikate wird der Inhaber aufgefordert, die per Post erhaltene ursprüngliche PIN durch eine PIN seiner Wahl zu ersetzen.

 

 

Erneute Ausstellung des Schreibens mit der PIN und dem PUK

Bei Verlust oder Zerstörung des Schreibens mit der ursprünglichen PIN und dem PUK kann der Inhaber des Ausweises eine erneute Ausstellung beantragen. Der Antrag erfolgt telefonisch beim Helpdesk von Guichet.lu.

Weitere Informationen über die Antragstellung finden Sie im entsprechenden Informationstext auf Guichet.lu.

Sperrung, Reaktivierung und Widerruf der Zertifikate

Der Inhaber eines aktivierten Personalausweises kann jederzeit die Sperrung, die Reaktivierung oder den Widerruf der Zertifikate beantragen.

Die Sperrung oder der Widerruf der Authentifizierungs- und Signaturzertifikate haben keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit des Personalausweises.

Sperrung

Die Sperrung der Zertifikate kann wie folgt beantragt werden:

Reaktivierung

Die Reaktivierung eines gesperrten Zertifikats kann wie folgt beantragt werden:


Widerruf

Der Widerruf der Zertifikate kann wie folgt beantragt werden:

Bitte beachten Sie, dass der Widerruf eines Zertifikats nicht rückgängig gemacht werden kann.

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