Der heimische Anbau von Cannabis

Mit dem Gesetz vom 10. Juli 2023 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 19. Februar 1973 über den Verkauf von medizinischen Substanzen und die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, wird der heimische Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Dieser Ansatz zielt auf die Verringerung von Gesundheitsrisiken und die Prävention von Kriminalität ab. Pro Haushaltsgemeinschaft dürfen volljährige Personen bis zu vier Cannabispflanzen anhand von Saatgut anbauen. Damit einhergehend ist der Eigenkonsum im privaten Bereich erlaubt. Der Ort des Anbaus muss entweder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort sein und die Pflanzen dürfen von der öffentlichen Straße aus nicht sichtbar sein.

Gleichzeitig sieht das Gesetz die "Dekorrektionalisierung" der strafrechtlichen Sanktionen für kleine Mengen Cannabis in der Öffentlichkeit vor und es wird ein vereinfachtes Strafverfahren für bestimmte Verhaltensweisen eingeführt, die weiterhin verboten sind: Konsum, Besitz, Transport und Erwerb von bis zu drei Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit durch volljährige Personen für den alleinigen persönlichen Gebrauch.

Für Minderjährige sind dieselben Verhaltensweisen sowie der Konsum weiterhin verboten.

Pour plus d’informations  →  www.cannabis-information.lu

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