Repairing

Einführung

Zahlreiche Verbraucher möchten ihren Konsum nachhaltiger gestalten und entscheiden sich dafür, ihre Gebrauchsgüter zu reparieren, bevor sie daran denken, diese durch Neukauf zu ersetzen.

Es gibt immer mehr gemeinnützige Vereine, die die Reparatur bestimmter Produkte anbieten und auch immer mehr „Repair Cafés“ in den einzelnen Gemeinden.

Die Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, den Wert der Produkte und Materialien zu erhalten und sogar zu steigern und ihr Wiedereinbringen in kontinuierliche Kreisläufe zu fördern, wodurch das Konzept „Abfall“ abgeschafft wird. Reparatur und Wartung sind daher wesentliche Faktoren des Werterhalts im Rahmen dieses Wirtschaftsmodells.

Im Bereich der Reparatur scheinen derzeit noch viele Fragen offenzubleiben, wie z.B. bei den Garantieansprüchen, der Haftung bei Reparaturen durch ehrenamtliche Helfer oder der Bereitstellung der notwendigen Ersatzteile.

Der nationale Rechtsrahmen

Der einschlägige luxemburgische Rechtsrahmen hinsichtlich der Beziehungen zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher wird in erster Linie durch das Verbrauchergesetzbuch vorgegeben.

Es reglementiert die bei der Reparatur geltenden Gewährleistungsansprüche ebenso wie die dem Verbraucher zur Verfügung zu stellenden vorvertraglichen Informationen.

In einer Rubrik mit häufig gestellten Fragen (FAQ) werden die dringlichsten Fragen der Verbraucher zum Thema Repairing beantwortet.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des luxemburgischen Niederlassungsrechts, in denen unter anderem festgelegt wird, welche Berufsgruppen bestimmte Reparaturdienstleistungen anbieten dürfen.

Jeder Gewerbetreibende, der Reparaturdienstleistungen gegen Entgelt anbieten möchte, muss über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der jeweiligen Genehmigung unterscheiden sich je nachdem, welche Produkte der Gewerbetreibende zu reparieren beabsichtigt.

Der EU-Gesetzgebungsrahmen

Auf EU-Ebene wird über verschiedene Gesetze und Vorschläge zu diesem Thema diskutiert, insbesondere über die Anforderungen, die sich unmittelbar auf das Produkt beziehen und über die Möglichkeiten, den Verbrauchern die nötigen Mittel an die Hand zu geben, damit sie eine wohlüberlegte Wahl treffen können.

Ökodesign von Produkten

Seit März 2021 umfassen Gebrauchsanweisungen für Installateure und Endnutzer sowie frei zugängliche Websites von Herstellern, Importeuren oder Bevollmächtigten u. a. folgende Informationen:

  • «Zugang zu professionellen Reparaturdiensten, vor allem Internetseiten, Adressen und Kontaktinformationen»;
  • «relevante Informationen zur Bestellung von Ersatzteilen, direkt oder über andere Kanäle, die vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten bereitgestellt werden»;
  • «die Mindestdauer, während der die für die Reparatur des Geräts benötigten Ersatzteile verfügbar sind»;
  • «die Mindestdauer der vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten angebotenen Garantie für das Gerät»;
  • «die möglichen Auswirkungen von Reparaturen durch den Nutzer oder Laien auf die Sicherheit des Endnutzers und die Garantie.

und zwar für die Güter:

Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen

Die 2019 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Ökodesign-Verordnungen sehen für bestimmte Güter die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für eine bestimmte Mindestdauer nach dem Kauf, sowie den Zugang zu Informationen über die Wartung und Reparatur der Güter vor.

Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen hängt von dem jeweiligen Produkt ab, den Ersatzteilarten und den Personen, die Zugang dazu haben.

Außerdem stellen die Hersteller sicher, dass diese Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen ausgetauscht werden können, ohne irreversible/dauerhafte Schäden an dem betreffenden Gerät zu verursachen.

Die Liste der Ersatzteile und die Modalitäten für deren Bestellung sind spätestens zwei Jahre nach dem Inverkehrbringen der ersten Einheit eines Modells und bis zum Ende des Mindestzeitraums der Verfügbarkeit dieser Ersatzteile auf der Website des Herstellers, des Importeurs oder des Bevollmächtigten öffentlich zugänglich.

Nationaler Rechtsrahmen im Ausland

Der Reparierbarkeitsindex in Frankreich

Im Januar 2021 wurde in Frankreich der Reparierbarkeitsindex eingeführt.

Er soll dazu beitragen, der Obsoleszenz von Produkten entgegenzuwirken und Ressourcenverschwendung zu vermeiden.

Eine Note von 0 bis 10 informiert den Verbraucher über den Grad der Reparierbarkeit des Gutes. Je höher die Note, desto einfacher ist die Reparatur des jeweiligen Gutes. Die Kriterien, die bei der Festlegung der Note berücksichtigt werden, sind der Preis und die Dauer der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die Demontierbarkeit des Geräts und die Verfügbarkeit von technischen Unterlagen.

Dies betrifft 5 Arten von Geräten:

  • Waschmaschinen mit Sichtfenster;
  • Fernsehgeräte;
  • Notebooks;
  • Smartphones;
  • Elektrische Rasenmäher.

Geplant Obsoleszenz

Eine einheitliche Definition von geplanter Obsoleszenz liegt nicht vor, da es derzeit keine Rechtsvorschrift gibt, die eine Referenzdefinition festlegen würde.

Nach luxemburgischem Recht gibt es keine Definition von geplanter Obsoleszenz. Man findet jedoch Definitionsvorschläge wie z. B.: "der Einbau einer verborgenen elektronischen Vorrichtung in das Gut, die so programmiert ist, dass das Gut nach einer bestimmten Zeit oder einer bestimmten Nutzung nicht mehr funktioniert" (David Raes).

Dieses Problem tritt insbesondere bei vorzeitigen Ausfällen bestimmter Haushaltsgeräte auf oder wenn Drucker nach einer bestimmten Anzahl von gedruckten Seiten nicht mehr funktionieren. In letzter Zeit stellt sich diese Frage wieder verstärkt im Zusammenhang mit der Entwicklung elektronischer Geräte (Lebensdauer der Batterien von Smartphones).

Neben Werbung und Krediten wird die geplante Obsoleszenz manchmal als eines der Standbeine der Konsumgesellschaft angesehen. Denn "die geplante Obsoleszenz sorgt dafür, dass der Bedarf immer wieder erneuert wird".

Ethisch gesehen und auch in Hinblick auf das Vertrauen in die Beziehung zwischen Verkäufern, Herstellern und Endverbrauchern des Produkts ist dies jedoch durchaus als problematisch zu werten.

Auch in Bezug auf den Umweltschutz wirft dies Fragen auf, insbesondere wenn man die Verknappung der Ressourcen oder die Abfallentsorgung mitberücksichtigt.

Das luxemburgische Recht sieht kein ausdrückliches Verbot von geplanter Obsoleszenz vor.

Einige nationale und europäische Gesetzgebungen enthalten rechtliche Instrumente, die Einfluss auf das Verbraucherrecht oder das allgemeine Vertragsrecht haben könnten, z. B.

Das französische Recht hingegen verfügt über eine entsprechende Definition im Verbrauchergesetzbuch und verurteilt diese Praktik mit einer Gefängnisstrafe sowie einer Geldstrafe von bis zu 5% des Umsatzes.

Recht auf Reparatur

Derzeit gibt es kein Recht auf Reparatur im eigentlichen Sinn.

Auf EU-Ebene finden derzeit Gespräche statt, allerdings sind noch viele Fragen offen, da vor jeglicher gesetzgeberischen Initiative eine Folgeabschätzung durchgeführt werden muss.

Kreislaufwirtschaft / Kreislaufgesellschaft

Die Kreislaufwirtschaft ist ein ganzheitlicher Ansatz, der sich mit den Auswirkungen in jeder Phase des Lebenszyklus eines Produktes befasst.

Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, den Wert der Produkte und Materialien zu erhalten und sogar zu steigern und ihr Wiedereinbringen in kontinuierliche Kreisläufe zu fördern, wodurch das Konzept „Abfall“ abgeschafft wird.

Reparatur und Wartung sind daher wesentliche Faktoren des Werterhalts im Rahmen dieses Wirtschaftsmodells.

Die Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucher und aller anderen relevanten Akteure im Bereich der Reparatur ist daher unerlässlich, um diesen systemischen Ansatz zu fördern und den Verbrauchern so die Möglichkeit zu geben, sich als Bürger stärker einzubringen und zur Entwicklung einer kreislauforientierten Gesellschaft (Circular Society) beizutragen.

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