Die Regierung erinnert Bürgerinnen und Bürger daran, die Maßnahmen zur Begrenzung der Verbreitung des COVID19-Virus zu respektieren

Die Regierung erinnert an die absolute Notwendigkeit, die Maßnahmen zu respektieren, die sie zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19-Virus in der Bevölkerung ergriffen hat. Diese Maßnahmen sind in einem Beschluss (Arrêté) aufgeführt, der gemäß dem Gesetz vom 25. März 1885 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Eindringens und der Verbreitung ansteckender Krankheiten erlassen und im Mêmorial A 149 veröffentlicht wurde.

Die Schließungsmaßnahmen für Kultur-, Freizeit-, Sport-, Hotel- und Gastronomie-Einrichtungen sind aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, und angesichts der pathogenen und ansteckenden Natur des Virus, absolut notwendig. Dasselbe gilt für die Regeln, die den Verkehr auf öffentlichen Straßen auf folgende Aktivitäten beschränken:

  • Erwerb von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Grundbedarfsartikeln,
  • Besuch von Gesundheitseinrichtungen,
  • der Weg zum Arbeitsort zur Ausübung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, 
  • Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, abhängige Personen, Menschen mit Behinderungen oder besonders gefährdete Personen, 
  • den Besuch von Finanz- und Versicherungsinstitutionen im Falle eines Notfalls, 
  • aufgrund eines Falles von höherer Gewalt oder einer Notfallsituation,
  • Freizeitaktivitäten (Walking, Jogging, Spielplätze, ...), vorausgesetzt, dass ein zwischenmenschlicher Abstand von 2 Metern eingehalten wird.

Die Einhaltung der Regeln wird von der Polizei überwacht. Das Nichteinhalten dieser Massnahmen wird mit den in Artikel 2 des oben genannten Gesetzes vorgesehenen Geld- und Freiheitsstrafen sanktioniert.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für innere Sicherheit

 

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