Neue Anpassungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Angesichts des Anstiegs der Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen, dem unser Land ausgesetzt ist, verabschiedete der Regierungsrat am 19. Juli 2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 17. Juli 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. ​ 

Im Allgemeinen ist die Situation sicherlich alarmierend, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vergleichbar mit der Situation, mit der das Land Mitte März während der akuten Phase der Pandemie konfrontiert war. Es ist jedoch wichtig, die Anzahl der infizierten Personen zu verringern, um nicht die Kontrolle über die Situation zu verlieren.

Zu diesem Zweck wurden folgende Änderungen festgehalten: ​

  • Begrenzung der Anzahl der Gäste zu Hause auf 10 Personen;
  • Anpassung der Personenzahl auf 10 Personen, ab der die Versammlungen den Bedingungen der Bestuhlung und einem Mindestabstand von zwei Metern unterliegen, andernfalls ist das Tragen der Maske obligatorisch;
  • Sanktionierung der Nichteinhaltung von Isolations- oder Quarantänemaßnahmen mit einer Geldstrafe von 25 bis 500 Euro;
  • Im Wiederholungsfall geht die Nichteinhaltung der vorbeugenden Maßnahmen durch Händler, Handwerker, Manager oder andere für Horeca-Aktivitäten verantwortliche Personen mit dem Widerruf der Niederlassungsbewilligung für einen Zeitraum von drei Monaten einher. ​

Pressemitteilung des Staatsministeriums / Ministeriums für Gesundheit

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