"Covidtest für Reisen": Neues Verfahren für Einwohner, die ins Ausland reisen müssen

Angesichts der jüngsten Entwicklung der Pandemie in Luxemburg, mit einer Zunahme positiver Fälle in den letzten Wochen, verlangen einige Länder eine 14-tägige Quarantäne oder einen kürzlich durchgeführten negativen COVID-19-Test von Bewohnern, die aus dem Großherzogtum Luxemburg kommen.

In diesem Zusammenhang bietet der Staat, im Rahmen eines Kontingents, das die strategischen Testkapazitäten nicht beeinträchtigt, für die Sommerferienzeit einen kostenlosen COVID-19-Test pro Person im Vorfeld einer Reise oder eines Auslandsaufenthalts an. ​

Hierzu wird ein neues Verfahren eingeführt, das es den in Luxemburg ansässigen Personen erleichtern soll, vor ihrer Abreise einen COVID-19-Test zu erhalten.

Daher werden die Bürger ab dem 31. Juli gebeten, ihren Antrag auf einen COVID-19-Diagnosetest ausschließlich online einzureichen über www.covid19.lu. Diese Plattform wird den Prozess beschleunigen, indem sie den Bürger direkt zum Formular leitet, um einen Termin in einem der Testzentren des Landes zu vereinbaren. ​

In einer ersten Phase wird das System nur Termine für Reisen im August ermöglichen. Darüber hinaus wird nur ein Test pro Identifikationsnummer ("matricule" – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) gewährt. Informationen zu den Verfahren und Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung finden Sie unter www.covid19.lu. Bitte beachten Sie, dass alle Anträge, die bereits früher validiert wurden und einen zwischen dem 3. August und dem 14. September geplanten Abflug betreffen, weiterhin gültig bleiben. ​

Bei Geschäftsreisen können Unternehmen kostenlose Tests für ihre Mitarbeiter, die in Länder reisen, welche die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangen, über folgende E-Mail-Adresse anfordern: covid19@houseofentrepreneurship.lu.

Es sei daran erinnert, dass ein Großteil der europäischen Länder keinen Nachweis eines negativen Tests verlangen.

Angesichts der sich entwickelnden Situation sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die regelmäßigen Neuerungen in Bezug auf die Maßnahmen zu konsultieren, die bei der Einreise von Drittstaaten eingeführt wurden und die auf den Webseiten der Regierung bekannt gegeben werden. Es obliegt den Reisenden auch, sich bei den zuständigen lokalen Behörden (siehe die Websites der Botschaften der betreffenden Länder) und ihrer Unterbringungseinrichtung über die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Regelungen zu informieren.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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