Für ein schnelleres Reaktionsvermögen: Beschleunigter Versand von ärztlichen COVID-19-Testverordnungen und mobilen Testteams an Schulen

Das Schulhygienesystem sieht vor, dass im Falle eines isolierten Falles in einer Schulklasse (Szenario 1), d.h. wenn nur ein Schüler oder Lehrer in einer Klasse positiv auf COVID-19 getestet wird, die betroffene Klasse weiterhin die Schule besucht, während sie von anderen Klassen innerhalb des Schulgebäudes getrennt wird. Darüber hinaus werden die Schüler und der/die Lehrer der Klasse eingeladen, sich am 6. Tag nach dem letzten Kontakt mit der Person, die positiv getestet wurde, testen zu lassen.

Tests sind ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus.

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und das Gesundheitsministerium haben beschlossen, die bestehende Arbeitsweise anzupassen, um eine größere Reaktionsfähigkeit bei der Umsetzung des Hygieneplans der nationalen Bildung (Stufeplang) zu gewährleisten.

Beschleunigung des Versands von ärztlichen Verordnungen für Tests

Um einen rechtzeitigen Erhalt zu gewährleisten, wird die Verteilung der ärztlichen Verordnungen für Tests nun von den nationalen Bildungsdiensten übernommen. Somit werden die Verordnungen auf zwei Arten ausgestellt: einerseits direkt per E-Mail an die Eltern der Schüler (oder an volljährige Schüler) und andererseits in gedruckter Form, die von den Lehrern an die Schüler verteilt wird.

Einrichtung mobiler Testteams in Schulen

Um die Schüler in den von Szenario 1 betroffenen Klassen schneller testen zu können, werden mobile Testteams die Schulgebäude besuchen, um die betroffenen Schüler und Lehrer vor Ort zu testen. Die Durchführung des Tests unterliegt der Zustimmung des erwachsenen Schülers bzw. bei minderjährigen Schülern der elterlichen Zustimmung.

Die Proben werden während der Unterrichtszeiten entnommen. Während des Wochenendes werden keine Tests durchgeführt. Diejenigen, die dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen möchten, haben weiterhin die Möglichkeit, ein Labor oder Testzentrum aufzusuchen, das COVID-19-Tests durchführt.

Ein Dutzend mobiler Teams werden derzeit ausgebildet und werden in der Woche vom 16. November ihre Tätigkeit aufnehmen. Sie werden jeweils aus zwei Personen bestehen, darunter ein Angehöriger eines Gesundheitsberufs, der die oralen Proben entnimmt. Die zweite Person ist für die administrative Abwicklung der Tests verantwortlich, d.h. sie prüft, ob die ärztliche Verschreibung mit der nationalen Registrierungsnummer der zu testenden Person übereinstimmt.

Die Ergebnisse werden weiterhin ausschließlich an die getestete Person oder an die Eltern des minderjährigen Schülers übermittelt.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend

 

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