Sam Tanson hat die geplanten neuen Maßnahmen für kulturelle Aktivitäten vorgestellt

Am 7. Januar 2021 gab Kulturministerin Sam Tanson Details zur Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen und den neuen Maßnahmen betreffend den Kultursektor, wie sie im Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 17. Juli 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie vorgesehen sind.

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Conférence de presse

 

"Der Kultursektor ist von der Gesundheitskrise nicht verschont geblieben", bemerkte die Ministerin und bezog sich dabei auf die Schließung einiger und dann aller Kultureinrichtungen seit dem 26. November respektiv dem 26. Dezember letzten Jahres, "aber der Kultursektor ist ein essenzieller Sektor, um so mehr in einer Krise, wie wir sie gerade erleben, wenn er uns einerseits erlaubt dem Alltag zu entfliehen und er uns andererseits erlaubt, die Gesellschaft und die getroffenen Entscheidungen zu hinterfragen".

Das neue Gesetz kündigt eine Wiederbelebung der kulturellen Aktivität in Luxemburg an, da alle Institutionen unter bestimmten Bedingungen wieder Publikum empfangen dürfen: 

  • In den Publikumssälen können bis zu 100 Zuschauer, die Masken tragen, empfangen werden, vorausgesetzt, sie bekommen einen Sitzplatz zugewiesen und halten einen zwischenmenschlichen Abstand von 2 Metern ein, wenn sie nicht zum selben Haushalt gehören oder zusammenleben.
  • Museen, Kunstzentren, Ausstellungsräume, Archive und Bibliotheken sind für die Öffentlichkeit zugänglich, sofern die Maskenpflicht eingehalten wird.
  • Professionelle Künstler (Theater- und Filmschauspieler, Musiker und Tänzer) können ihren Beruf (Proben und Aufführungen) ohne Masken und ohne Einhaltung der Distanzregeln ausüben. 
  • Freizeit- und Laienkunstausübung sowie pädagogische Aktivitäten innerhalb der Einrichtungen werden für bis zu 4 Personen ohne Maskenpflicht und Distanzregeln erlaubt. Bis zu 10 Personen sind unter Einhaltung der Maskenpflicht un des zwischenmenschlichen Abstands von 2 Metern erlaubt. Bis zu 100 Personen sind zugelassen, wenn die Personen einen Sitzplatz zugewiesen bekommen und einen zwischenmenschlichen Abstand von 2 Metern einhalten.
  • Ergänzt werden diese Maßnahmen durch ein generelles Verbot von Verpflegung und Getränkteausschank. 

"Ich ermutige jeden, die Programme der Kultureinrichtungen des Landes zu konsultieren und den Reichtum unseres kulturellen Angebots neu zu entdecken", fügte Sam Tanson abschließend hinzu.

Schließlich erinnerte die Ministerin an die Verlängerung der zusätzlichen Beihilfe für selbständige Künstler und Kurzzeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs bis zum 28. Februar 2021 und gab einen Überblick über das Programm "Neistart Lëtzebuerg".

Pressemitteilung des Ministerium für Kultur

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