Nächste Phase der Umsetzung der COVID-19-Impfkampagne in Luxemburg (Phase 2)

Der Regierungsrat hat heute auf der Grundlage der Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission (C.N.E.), die am 21. Januar abgegeben wurde, über die nächste Phase der Impfkampagne entschieden. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem doppelten Ziel, das der Impfstrategie zugrunde liegt, nämlich dem Schutz der je nach Alter oder Gesundheitszustand am meisten gefährdeten Menschen und dem Schutz unseres Gesundheitssystems.

Die Regierung hat daher beschlossen, dass in der zweiten Phase Personen ab 75 Jahren, sowohl gesunde als auch gefährdete Personen, absteigend nach Alter geimpft werden. Gleichzeitig können sich auch besonders gefährdete Einwohner ohne Altersbeschränkung impfen lassen.

Der Hohe Rat für Infektionskrankheiten (Conseil supérieur des maladies infectieuses, CSMI) ist für die Entscheidung zuständig, welche Personen unter die Definition von "hochgradig gefährdet" fallen. In dieser Woche findet eine Konsultation mit der Ärzteschaft, vertreten durch die Vereinigung der Ärzte und Zahnärzte (Association des Médecins et Médecins Dentistes, AMMD) und den Kreis der Allgemeinmediziner (Cercle des Médecins Généralistes, CMG), statt, um sich auf die Kriterien zu einigen, die bei der Ausstellung von ärztlichen Bescheinigungen über diesen Zustand der Gefährdung gelten. Diese Arbeiten werden bis Ende der Woche abgeschlossen sein.

Das Ministerium für Gesundheit bittet die Bürger, nicht zu ihrem Arzt zu gehen, um ihre Gefährdung bescheinigen zu lassen, bis die Arbeit des CSMI und der Ärzteschaft abgeschlossen ist.

Die anderen Kategorien von Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden sollen, werden in einem nächsten Schritt festgelegt, wobei auch die zu dem Zeitpunkt verfügbaren Impfstoffdosen berücksichtigt werden.

Es sei daran erinnert, dass der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020, auf Grundlage der Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission vom 29. November 2020, beschlossen hat, die Impfstoffe entsprechend der in der ersten Phase zugewiesenen Mengen an Impfstoffen gegen COVID-19, in der Optik eines sanitären Sperrgürtels, an praktizierende Angehörige der Gesundheitsberufe zu verteilen, d.h. den medizinischen Berufen und reglementierten Berufen, dem Personal von Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Unterstützungs- und Pflegenetzwerke) und den Bewohnern von Altenheimen. Menschen mit Behinderungen, die in genehmigten Einrichtungen zur Unterbringung leben, und das Personal solcher Einrichtungen sind ebenfalls in dieser ersten Kategorie enthalten.

Die zweite Phase der Impfkampagne kann erst beginnen, wenn die erste Phase abgeschlossen ist, im Prinzip also Ende März, jedoch vorbehaltlich der Lieferung und Verfügbarkeit ausreichender Impfstoffdosen.

Pressemitteilung des Staatsministeriums / Ministeriums für Gesundheit

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