Start der Phase 5 der COVID-19-Impfkampagne

Die ersten Einladungen werden im Laufe dieser Woche (KW 14) an die Personen verschickt, die in der Phase 5 der Impfkampagne vorgesehen sind.

Wie nach dem Regierungsratsbeschluss vom 29. Januar angekündigt, handelt es sich bei den betroffenen Personen um Einwohner zwischen dem 55. und 64. Lebensjahr, beginnend mit den ältesten (Phase 5a), sowie um Personen mit einem Gesundheitszustand, der sie einem erhöhten Risiko aussetzen kann (Phase 5b).

Dabei handelt es sich um folgende erhöhte Risiken:

  • Eingestellte Diabetes, ohne Komplikationen;
  • Unkomplizierte arterielle Hypertonie;
  • Fettleibigkeit (Body-Mass-Index 30-40 kg/m2);
  • Schwangerschaft.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Die von der Phase 5a betroffenen Personen, d. h. Personen zwischen 55 und 64 Jahren, erhalten per Post eine Einladung des Ministeriums für Gesundheit, mit detaillierten Anweisungen, wie sie einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren können. Persönliche Hilfe wird auch über eine eigens dafür eingerichtete Hotline unter der Nummer (+352) 247-65533 angeboten.

Personen mit einem Gesundheitszustand, der sie nach der Definition der Phase 5b einem erhöhten Risiko aussetzen kann, und die unter 55 Jahre alt sind, können sich ab dem 8. April über ihren Haus- oder Facharzt zur Impfung anmelden und erhalten dann eine Einladung per Post.

Die Einladungen werden verschickt, sobald die Impfstoffe verfügbar sind. Um die Barrieremaßnahmen zu berücksichtigen und Warteschlangen zu vermeiden, ist es wichtig, die Uhrzeit Ihres Termins einzuhalten.

Warteliste für Personen, die ihren Termin während der 3. Phase der Impfkampagne nicht wahrgenommen haben

Personen, die in der 3. Phase der Impfkampagne gegen COVID-19 zur Impfung eingeladen wurden (Personen zwischen 70 und 74 Jahren) und im entsprechenden Zeitraum keinen Termin vereinbart haben, haben dennoch die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt, genauer gesagt nach Abschluss der 4. Phase, in einem Impfzentrum impfen zu lassen.

Dazu können sich die betreffenden Personen, welche sich impfen lassen wollen, zwischen dem 12. und 18. April über den folgenden Link auf einer Warteliste eintragen: guichet.lu/vaccination-liste-d-attente Sie erhalten zu gegebener Zeit eine neue Einladung. Persönliche Hilfe wird auch über eine eigens dafür eingerichtete Hotline unter der Nummer (+352) 247-65533 angeboten.

Diese Entscheidung der Regierung zielt, im Einklang mit der Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission, darauf ab, all jenen, die ihren ersten Termin nicht wahrnehmen konnten, die Möglichkeit zu bieten, zu einem späteren Termin eingeladen zu werden.

Das Ministerium für Gesundheit möchte Personen, die sich aufgrund ihres Alters in Phase 2 - 4 befinden und noch keine Einladung zur Impfung erhalten haben, erneut daran erinnern, ihre Adresse über das Nationale Register natürlicher Personen (RNPP) über guichet.lu/consulter-rnpp zu überprüfen.

 

Pressemitteilung des Staatsministeriums / Ministeriums für Gesundheit

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