COVID-19-Impfung: Auffrischungsdosis nach der Erstimpfung für Personen ab 65 Jahren und für medizinische Fachkräfte

Gemäß den Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten (Conseil supérieur des maladies infectieuses, CSMI) vom 8. November 2021 ist eine Auffrischungsdosis ("Booster") in verschiedenen Fällen möglich:

  • für Personen ab 65 Jahren, unabhängig davon, wo sie wohnen (in einer Einrichtung oder zu Hause)
  • für Fachkräfte des Gesundheitswesens
  • für medizinische und zahnmedizinische Assistenten

Mit dieser Auffrischungsdosis soll ein hoher Impfschutz aufrechterhalten werden, den die Betroffenen gegen eine Infektion, schwere Formen der Krankheit und den Tod aufgebaut haben. Für medizinische Fachkräfte kann, nach Ansicht des CSMI, eine Auffrischungsimpfung angeboten werden, um das Risiko einer Übertragung auf gefährdete Personen zu verringern und einen möglichen Personalmangel im Gesundheitswesen zu vermeiden.

Die Auffrischungsimpfung wird mindestens 6 Monate nach einer vollständigen Erstimpfung verabreicht, d. h. mindestens 6 Monate nach der letzten Dosis der ersten vollständigen Impfung. Bei dem Booster-Impfstoff handelt es sich um einen mRNA-Impfstoff, unabhängig davon, welcher Impfstoff bei der Erstimpfung verabreicht wurde. Wurde für die Erstimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet, wird für die Auffrischungsimpfung dasselbe Produkt verwendet.

Derzeit empfiehlt der CSMI keine Auffrischungsimpfung für Personen unter 65 Jahren oder für Personen, die aufgrund eines vorbestehenden Gesundheitszustands gefährdet sind.

Bei immungeschwächten Personen, Empfängern von Organtransplantaten und Nierendialysepatienten umfasst die Erstimpfung eine zusätzliche Dosis (Zeitplan nach 0, 4 und 12 Wochen, siehe Empfehlung vom 2. Juli 2021), eine Auffrischungsimpfung ist jedoch nicht indiziert.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Die folgenden Personen erhalten von der Luxemburger Regierung per Post eine Einladung zur Impfung, mit detaillierten Anweisungen, wie sie einen Termin in einem der 3 Impfzentren oder bei ihrem Arzt vereinbaren können:

  • Personen ab 65 Jahren
  • medizinische Fachkräfte

Medizinische und zahnmedizinische Assistenten, die mit Patienten in Kontakt stehen, müssen (von dem Arzt, dem sie assistieren) auf der entsprechenden Webseite von MyGuichet registriert werden. Die betreffenden Ärzte werden vom Gesundheitsdirektor über das weitere Vorgehen informiert.

Die Liste der Ärzte, die an der Impfkampagne teilnehmen, kann auf der Website impfen.lu abgerufen werden.

Persönliche Hilfe wird auch über eine eigens dafür eingerichtete Hotline unter der Rufnummer (+352) 247-65533 angeboten.

Pressemitteilung des Staatsministeriums / Ministeriums für Gesundheit

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