COVID-19: Anpassung der Funktionsweise des Contact Tracing, um die Rückverfolgung von Kontakten zu erleichtern

Angesichts des Anstiegs der Zahl der COVID-19-Neuinfektionen hat die Contact Tracing Einheit der Hygieneaufsicht ihre Abläufe angepasst, um die Rückverfolgung von Kontakten schneller durchführen zu können. Diese Anpassung wird bereits umgesetzt.

Wenn Sie positiv auf COVID-19 getestet wurden: Begeben Sie sich in Selbtisolation!

In jedem Fall sollten Sie sich in Selbstisolation begeben. Informieren Sie alle Personen, mit denen Sie in den letzten 2 Tagen engen Kontakt hatten, und erstellen Sie eine Liste mit ihren Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Durch einen Antigen-Selbsttest

  • Melden Sie Ihr Ergebnis auf https://covidtracing.public.lu/
  • Sie müssen sofort einen PCR-Test durchführen, um Ihr positives Ergebnis zu bestätigen. Die Verordnung für den PCR-Test wird Ihnen innerhalb weniger Stunden nach Ihrer Meldung per E-Mail zugesandt.
  • Wenn Ihr positives Ergebnis durch ein PCR-Test bestätigt wird, können Sie sich selbst auf derselben Webseite melden, oder Sie können warten bis Sie vom Contact Tracing angerufen werden.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Meldung selbst durchzurführen (bei einem Antigen-Selbsttest), müssen Sie so schnell wie möglich einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Test durchführen oder Ihren Arzt kontaktieren.

Durch einen zertifizierten PCR-Test/Antigen-Test

  • Wenn Sie die Referenznummer des Contact Tracing per SMS erhalten haben, melden Sie sich mit dem in der SMS bereitgestellten Link unter https://covidtracing.public.lu/
  • Melden Sie alle Ihre engen Kontakte mit Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Postanschriften, Ihren letzten Tag bei der Arbeit, in der Schule oder Sonstiges, sowie das Datum des Auftretens Ihrer Symptome. (Seien Sie bei Ihren Angaben möglichst genau und ausführlich, sonst kann Ihre Meldung nicht bestätigt werden und Sie müssen auf den Anruf des Contact Tracing warten.)
  • Sobald das Contact Tracing Ihre Meldung bestätigt hat (innerhalb von 24-48 Stunden), wird Ihnen Ihre Isolationsverordnung per E-Mail zugesandt. (Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Spam-Mails).

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, sich selbst zu melden, werden Sie schnellstmöglich vom Contact Tracing kontaktiert, normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach dem Ergebnis Ihres Tests. Wenn Sie nicht über einen Computer verfügen, warten Sie bitte auf den Telefonanruf.

Wenn Sie in risikoreichem Kontakt mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person standen

Hinweis: Wenn Sie sich selbst als engen Kontakt gemeldet haben oder eine andere Person Sie als engen Kontakt gemeldet hat, werden Sie normalerweise nicht mehr vom Contact Tracing Team telefonisch kontaktiert.

  • Wenn Ihre E-Mail-Adresse angegeben wurde, erhalten Sie in jedem Fall eine Anordnung per E-Mail, um 6 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiven Person einen PCR-Test durchzuführen.
  • Wenn Sie nicht geimpft oder genesen sind, erhalten Sie zusätzlich eine Quarantäneverordnung. Die Quarantäne kann am 7. Tag beendet werden, sofern Sie am 6. Tag nach dem letzten Kontakt einen PCR-Test durchgeführt haben und dieser negativ ist. Denken Sie während 7 Tage nach der Quarantäne daran, eine Selbstüberwachung durchzuführen und tragen Sie eine Maske, wenn Sie mit anderen Personen in Kontakt kommen.
  • Sollten während Ihrer Quarantänezeit oder sogar nach einem negativen Test Symptome auftreten, müssen Sie sofort einen Test durchführen und sich unverzüglich in Selbstisolation begeben.
  • Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte noch stärker, halten Sie sich an die Hygienemaßnahmen und arbeiten Sie, wenn möglich, bis zum negativen Ergebnis Ihres PCR-Tests zu Hause.
  • Bei einem positiven Ergebnis befolgen Sie bitte das oben beschriebene Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.covid19.lu, einschließlich Informationen darüber, wie Sie Ihre Selbstisolierung und Selbstquarantäne organisieren können.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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