Das Abgeordnetenhaus stimmte für das neue Gesetz über das Kulturerbe

Am Donnerstag, den 10. Februar 2022, wurde das neue Gesetz über das Kulturerbe von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Schritt zum Schutz und zur Aufwertung des luxemburgischen Kulturerbes. Das Gesetz führt Bestimmungen ein, die sowohl auf das architektonische und archäologische Erbe als auch auf das bewegliche und immaterielle Erbe abzielen.

Es geht darum, das Kulturerbe als wichtiges Element der nachhaltigen Entwicklung und der kulturellen Vielfalt zu schützen, das Kulturerbe durch seine Identifizierung, Erforschung, Erhaltung und seinen Schutz aufzuwerten und auch den sozialen Zusammenhalt zu stärken, indem es das Gefühl der gemeinsamen Verantwortung für den gemeinsamen Lebensraum fördert.

Das neue Gesetz modernisiert die gesetzlichen Bestimmungen zum Kulturerbe, indem es mehr Kohärenz und Rechtssicherheit beim Schutz des Kulturerbes einführt und außerdem die Bestimmungen der von Luxemburg ratifizierten internationalen Texte sowie der europäischen Texte in diesem Bereich umsetzt.

Das Gesetz verteilt seine Bestimmungen auf vier Aspekte des Kulturerbes, nämlich das archäologische Erbe, das architektonische Erbe, das bewegliche Erbe und schließlich das immaterielle Erbe.

Das neue Gesetz zum Kulturerbe führt den Grundsatz der präventiven Archäologie ein, demzufolge Bauprojekte, die sich in einem archäologischen Beobachtungsgebiet befinden, unter bestimmten Bedingungen vorab dem Kulturminister zur archäologischen Bewertung vorgelegt werden müssen. Dieses Verfahren der archäologischen Bewertung ermöglicht den Planern eine größere Vorhersehbarkeit im Kontext der geplanten Bauarbeiten, da es die archäologischen Notoperationen ersetzt, die zuvor im Falle einer zufälligen archäologischen Entdeckung durchgeführt werden mussten.

In Bezug auf das architektonische Erbe gibt es im Vergleich zum bisherigen Gesetz mehrere Änderungen. So führt das neue Gesetz ein Inventar des architektonischen Erbes ein, in dem die Immobilien, die Teil des architektonischen Erbes sind, genau erfasst und entsprechend dokumentiert werden. Zweitens legt der Gesetzestext Kriterien fest, auf deren Grundlage eine Immobilie in das Inventar des architektonischen Erbes aufgenommen wird und auf deren Grundlage eine Immobilie als nationales Kulturerbe eingestuft oder in einen geschützten Bereich von nationalem Interesse aufgenommen wird. Das Klassifizierungsverfahren selbst wird im Hinblick auf eine größere Kohärenz und eine bessere Berücksichtigung der öffentlichen Meinung angepasst. Das architektonische Erbe wird auf der Grundlage des oben genannten Inventars des architektonischen Erbes auf Gemeindeebene durch großherzogliche Verordnungen geschützt, die die bisherigen Erlasse des Ministers und des Regierungsrats ersetzen. Der Text stärkt auch die Rechtssicherheit der Eigentümer weiter, indem er insbesondere die Abschaffung des Zusatzinventars vorsieht.

Für den Zeitraum der Ausarbeitung und Fertigstellung des Inventars des architektonischen Erbes wird eine Übergangsregelung eingeführt.

Für das bewegliche Kulturerbe führt das Gesetz ein neues Verfahren zur Klassifizierung von Kulturgütern sowie eine moderne Verkehrsregelung ein, die internationale und europäische Rechtstexte umsetzt und die bisherigen, lückenhaft und veraltet gewordenen Vorschriften ersetzt. Der Text umfasst Bereiche, die bisher nicht von nationalen Gesetzen abgedeckt wurden, wie z. B. staatliche Garantien und Rückgabegarantien.

Schließlich verleiht der Gesetzestext dem immateriellen Kulturerbe (Traditionen, Know-how...) eine gesetzliche Verankerung in Form der Erstellung eines Verzeichnisses und von Maßnahmen zur Gewährleistung seines Schutzes.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes über das Kulturerbe erhielten auch einige Institutionen den Status eines staatlichen Kulturinstituts. So wurde das Centre national de recherche archéologique zum Institut national de recherches archéologiques (INRA) und das Service des sites et monuments nationaux zum Institut national pour le patrimoine architectural (INPA).

Informations- und Austauschversammelungen

Nach der Verabschiedung des Gesetzes über das Kulturerbe freut sich Kulturministerin Sam Tanson, alle Interessierten zu einer der vier Versammlungen einzuladen, bei denen das neue Gesetz über das Kulturerbe vorgestellt wird. Bei diesen Treffen wird die Öffentlichkeit die Gelegenheit haben, den anwesenden Experten Fragen zu stellen.

Diese regionalen Treffen finden statt:

  • Für den Süden: am 2. März 2022 um 19 Uhr im Artikuss in Soleuvre;
  • Für den Osten: am 14. März 2022 um 19.00 Uhr im Festsaal des Maacher Lycée in Grevenmacher;
  • Für den Norden: am 15. März 2022 um 19 Uhr im Centre des Arts Pluriels (CAPE) in Ettelbrück;
  • Für das Zentrum: am 22. März 2022 um 19 Uhr in der Abtei von Neumünster in Luxemburg-Stadt.

Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur

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