Sagen Sie "Ja" am & zum richtigen Ort! Hochzeiten oder zivile Partnerschaften werden auch an anderen Orten als dem Rathaus möglich

Heute haben die Ministerin für Inneres, Taina Bofferding, und die Ministerin der Justiz, Sam Tanson, die Modalitäten für die Modernisierung der Durchführung von Hochzeiten und Lebenspartnerschaften (PACS) vorgestellt.

©MINT (l. nach r.) Taina Bofferding, Ministerin für Inneres ; Sam Tanson, Ministerin der Justiz
(l. nach r.) Taina Bofferding, Ministerin für Inneres ; Sam Tanson, Ministerin der Justiz

Diese Modernisierung war von der Regierung im Koalitionsvertrag 2018-2023 vorgeschlagen worden, um die Erwartungen von Personen, die einen Bund fürs Leben schließen, besser berücksichtigen zu können. Da zukünftige Ehe- oder Lebenspartner zunehmend den Wunsch haben, dass ihre Zeremonie nach ihren Bedürfnissen gestaltet und auf ihre Persönlichkeit zugeschnitten wird, war es den Ministerinnen wichtig, ihnen einen zeitgemäßeren und individuelleren Ansatz für die Gestaltung dieser Feier zu bieten.

"Wir wollen den Paaren mehr Flexibilität bei der Feier des schönsten Tages in ihrem Leben bieten. Die Gemeinden können künftig neue Orte für die Feier bestimmen. Damit entsprechen wir nicht nur einem Wunsch der Bevölkerung, sondern auch der Gemeinden, die sich mehr Flexibilität zugunsten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wünschen. Dieses Projekt betrifft alle, und alle werden davon profitieren," freut sich Taina Bofferding.

In Zukunft kann der Gemeinderat also, neben dem Rathaus, einen oder mehrere Orte auf dem Gemeindegebiet für die Durchführung von Eheschließungen und die Erklärung von Partnerschaften bestimmen, sofern sie den im Gemeindegesetz festgelegten Kriterien entsprechen. Die zukünftigen Ehe- oder Lebenspartner haben somit die Möglichkeit, unter den von der Gemeinde festgelegten Orten ihren Lieblingsort, den richtigen Ort, zu wählen.

Die Orte, an denen Ehen oder Partnerschaften geschlossen werden, müssen, um vom Gemeinderat in Betracht gezogen zu werden, mehrere Kriterien erfüllen: Sie müssen der Gemeinde, dem Staat oder einer öffentlichen Einrichtung gehören, sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden, einem öffentlichen Zweck dienen, neutralen Charakter haben, eine feierliche und öffentliche Zeremonie der Ehe oder Partnerschaft gewährleisten und es dem/der StandesbeamtIn ermöglichen, seine oder ihre Aufgaben unter Einhaltung seiner oder ihrer Pflichten zu erfüllen.

Dies bedeutet, dass der neutrale Charakter jeden Ort ausschließt, der einer religiösen Zeremonie dient. Zivile Zeremonien können jedoch in entweihten religiösen Gebäuden stattfinden, auch wenn diese mit religiösen Möbeln oder Gegenständen ausgestattet sind, da allein der Rechtsakt der Entweihung ausschlaggebend ist.

Neben den Rathäusern können z. B. historische Denkmäler, Kulturzentren oder Festsäle, Schlösser, die für öffentliche Besuche geöffnet sind, Stadtparks usw. zukünftig genutzt werden.

Sam Tanson begrüßt diese Modernisierung: "Diese Öffnung in Bezug auf die Organisation ziviler Zeremonien spiegelt die Offenheit unserer Gesellschaft wider, alle Verbindungen zwischen zwei Partnern in Betracht zu ziehen. Die Feier dieser zivilen Verbindung an einem größeren öffentlichen Ort oder an einem Ort, der dem Geschmack der Partner entspricht, entspricht den gesellschaftlichen Erwartungen des 21. Jahrhunderts."

Darüber hinaus kann der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin auch leichter einem anderen Mitglied des Gemeinderats die Aufgaben des Standesbeamten oder der Standesbeamtin für eine bestimmte Eheschließung oder Partnerschaftserklärung übertragen. Dies ermöglicht es, der Zeremonie eine persönlichere Note zu verleihen, da es immer häufiger vorkommt, dass zukünftige Ehe- oder Lebenspartner darum bitten, dass ihre Ehe oder Partnerschaft von einem Mitglied des Gemeinderats geschlossen wird, mit dem sie etwa freundschaftliche Beziehungen haben.

Weitere Informationen über den Gesetzentwurf sind online verfügbar: https://gd.lu/d0pS8k

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz

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