Kostenübernahme von Psychotherapien ab dem 1. Februar

Am 24. Januar 2023 hat der Staatsrat seine Stellungnahme zu den beiden großherzoglichen Verordnungen abgegeben, die die Modalitäten der Übernahme psychotherapeutischer Behandlungen zu Lasten der Krankenversicherung regeln. Mit der Annahme der Statuten der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) durch den Verwaltungsrat der CNS sind nun die Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Psychotherapiesitzungen durch die Krankenversicherung erfüllt.

Die verschiedenen Texte treten am 1. Februar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kostenübernahme für Psychotherapiesitzungen wirksam.

Claude Haagen erklärte: "Ich freue mich, dass die Versicherten nach jahrelangen Verhandlungen endlich von der Kostenübernahme für Psychotherapiesitzungen profitieren können".

Der Minister fordert alle Psychotherapeuten, die dies noch nicht getan haben, auf, bei der CNS einen Leistungserbringercode zu beantragen, da dies eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist.

Derzeit werden psychotherapeutische Behandlungen gegen Vorlage der quittierten Rechnungen rückerstattet. Um eine rasche Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen zu ermöglichen, hat die CNS auf ihrer Website ein Standardformular für eine Honorarrechnung zur Verfügung gestellt (Formulaire-type Mémoire d'honoraires pour psychothérapeutes (Word) - CNS - Luxembourg (public.lu)). eses Standardformular enthält alle Informationen, die für eine maschinenlesbare Erfassung erforderlich sind, damit die Erstattung so schnell wie möglich erfolgen kann.

Pressemitteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit

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