Weibliche Genitalverstümmelung: eine Null-Toleranz-Politik

Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung (6. Februar) ist es notwendig, daran zu erinnern, dass für Luxemburg eine derart schwere Verletzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und diese Form extremer sexueller Gewalt inakzeptabel ist und unter keinen Umständen geduldet wird.

Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM) ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte von Frauen und Mädchen und eine Verletzung ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit, ihres Rechts auf Sexualität, ihrer Gesundheit, Gleichheit, Sicherheit und ihres Rechts auf Leben, da diese Praktiken nicht nur schwerwiegende und verheerende Folgen haben, sondern auch tödlich sein können. Es gibt viele Faktoren, die zur Verbreitung dieser Praktiken beitragen. Dennoch ist FGM, wo immer sie praktiziert wird, Ausdruck einer tief verwurzelten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, und Mädchen und Frauen, die eine FGM erlitten haben, sind einer systematischen Form von Gewalt ausgesetzt.

Luxemburg setzt sich weiterhin mit Nachdruck für die Förderung und den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Mädchen ein. Mit dem Gesetz vom 20. Juli 2018 hat die luxemburgische Regierung die weibliche Genitalverstümmelung zu einem spezifischen Straftatbestand erklärt, die Istanbul-Konvention gebilligt und ratifiziert und damit ihr Engagement bekräftigt, jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ausnahmslos zu verurteilen.

Genitalverstümmelung und jegliche andere Formen von Gewalt haben verheerende Folgen. Sie zu verhindern und zu bekämpfen bedeutet auch, Mädchen und Frauen dabei zu unterstützen, ihre Rechte ebenso wie Männer und Jungen uneingeschränkt wahrzunehmen, damit sie ihre Potenziale entfalten und ihre Zukunft frei von Zwang und Gewalt gestalten können, damit sie unsere Gesellschaft auf der Grundlage von Gleichheit, Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aufbauen und mitgestalten können.

Die Abschaffung der FGM bis zum Jahr 2030 ist eine Aufgabe, die von allen getragen werden muss und erfordert die Verantwortung des Staates und jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft. Für Luxemburg ist neben der Behandlung der Opfer von Genitalverstümmelung die Prävention, einschließlich Sensibilisierung, Bildung und Erziehung von frühester Kindheit an, ein Schlüsselelement, das die Einbeziehung von Männern und Jungen neben Frauen und Mädchen erfordert, um gemeinsam schrittweise und vollständig eine Änderung der Mentalität und des Verhaltens zu bewirken, alle schädlichen Praktiken, Traditionen und Bräuche abzuschaffen, Frauen und Mädchen als gleichwertig und gleichberechtigt anzuerkennen und den Wandel hin zu einer Gesellschaft mit gleichen Rechten vorbehaltlos zu akzeptieren.

Pressemitteilung des Ministeriums für die Gleichstellung von Frauen und Männern

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