Verhütungsmittel werden ab dem 1. April zu 100% und ohne Altersbegrenzung erstattet

Die verschiedenen Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit Empfängnisverhütung, die die Umsetzung des Programms für Präventivmedizin und den allgemeinen Zugang zu Verhütungsmitteln auf nationaler Ebene ermöglichen, werden am 1. April 2023 in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten für die in der Verordnung vorgesehenen Verhütungsmittel zu 100 % und ohne Altersbegrenzung erstattet.

"Die kostenlose Empfängnisverhütung ist ein Erfolgsprojekt, das Teil der im Koalitionsvertrag 2018-2023 vorgesehenen universellen Gesundheitsversorgung ist. Diese großherzogliche Verordnung wird es jeder Person ermöglichen, die für ihre Situation angemessenen Mittel zur Familienplanung zu erhalten, sowie Zugang zu sicheren, wirksamen und qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten und unentbehrlichen Arzneimitteln zu haben", freute sich Gesundheitsministerin Paulette Lenert. Laut dem Europäischen Verhütungsatlas von 2023 belegt Luxemburg mit einem Wert von 82,5% den vierten Platz nach England (96,9%), Frankreich (93,2%) und Belgien (91,1%). Die Gesundheitsministerin Paulette Lenert betonte: "Mit der Einführung der Gratisbehandlung wird Luxemburg die Leiter noch weiter hinaufklettern.

Die in der Vereinbarung vorgesehenen Verhütungsmittel sind die folgenden:

  • Orale Östrogen-Gestagen-Präparate zur Empfängnisverhütung (Antibabypille);
  • transdermale Östrogen-Gestagene zur Empfängnisverhütung (Verhütungspflaster);
  • vaginale Östrogen-Gestagene zur Empfängnisverhütung (Verhütungsring);
  • orale Gestagene zur Empfängnisverhütung (Minipille);
  • injizierbare Gestagene zur Empfängnisverhütung (Verhütungsspritze);
  • hormonelle Notfallverhütung (Pille danach);
  • Gestagene zur Empfängnisverhütung in Form eines subkutanen Implantats (Verhütungsimplantat);
  • Intrauterinpessare zur Empfängnisverhütung (Spirale);
  • Unterbindung der Eileiter zur dauerhaften Empfängnisverhütung (Sterilisation);
  • Eingriffe an den Samenleitern zur dauerhaften Empfängnisverhütung beim Mann (Vasektomie).

Darüber hinaus wird die "Pille danach" im Notfall auch ohne ärztliches Rezept in öffentlichen Apotheken erstattet.

"Mit der 100%igen Erstattung ohne Altersgrenze ist der universelle Zugang zu Verhütungsmitteln für Frauen und Männer nun Realität", freut sich Claude Haagen, Minister für soziale Sicherheit.

Alle neuen und durch die großherzogliche Verordnung geänderten Maßnahmen werden zu 100% vom Staatshaushalt übernommen.

 Diese kostenlose Verhütung betrifft jedoch nicht das Kondom für Männer, das zwar ein weit verbreitetes und wichtiges Verhütungs- und Präventionsmittel ist, da es vor sexuell übertragbaren Infektionen schützt.

Das Gesundheitsministerium stellt jedoch in enger Zusammenarbeit mit seinem Partner "HIV Berodung" des Roten Kreuzes Kondome zur Selbstbedienung an verschiedenen Orten zur Verfügung, die in vier Regionen des Landes verteilt sind: die verschiedenen Räumlichkeiten des Dienstes "HIV Berodung", das schwul-lesbische Informationszentrum (Cigale), im Rahmen von DIMPS (mobiler Dienst), Xchange/MOPUD (mobile Präventionsstelle für Drogenkonsumenten), die Zentren für Familienplanung, das CHL und in zahlreichen Vereinen, die im Bereich der affektiven und sexuellen Gesundheit tätig sind.

Das Gesundheitsministerium stellt außerdem Kondomautomaten für Schulen zur Verfügung und erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Kondome kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und des Ministeriums für soziale Sicherheit

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