Anpassung der Sozialparameter zum 1. Januar 2025

Die neuen Sozialparameter zum 1. Januar 2025 berücksichtigen unter anderem die Anpassung des sozialen Mindestlohns SSM um 2,6 % (Gesetz vom 20. Dezember 2024 zur Änderung von Artikel L. 222-9 des Arbeitsgesetzbuchs), die Erhöhung des Einkommens zur sozialen Eingliederung REVIS um denselben Betrag (Gesetz vom 20. Dezember 2024 zur Änderung (1) des geänderten Gesetzes vom 12. September 2003 über Personen mit Behinderung; (2) des geänderten Gesetzes vom 28. Juli 2018 über das Einkommen zur sozialen Eingliederung) und die neuen Beträge der Teuerungszulage sowie der Energieprämie, die für 2025 gelten (Verordnung des Regierungsrates vom 17. Juli 2024).

Der anwendbare Index bleibt unverändert bei 944,43.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit