Abfälle, Lärm, Industrieemissionen, Chemikalien, Umweltverschmutzung: Das Umweltamt führte 401 Kontrollen im Jahr 2024 durch

Im Jahr 2024 führte das Umweltamt 401 Kontrollen zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung in ganz Luxemburg durch. Diese fanden sowohl an physischen als auch an Online-Verkaufsstellen, in Unternehmen, Industrieanlagen und entlang von Hauptverkehrsstraßen statt. Beim Umweltamt gingen 427 Beschwerden zu Abfall, Lärm, Vibrationen oder Umweltverschmutzung ein – die Hälfte davon von Bürgerinnen und Bürgern, die restlichen von anderen Behörden oder der großherzoglichen Polizei. Insgesamt waren die Mitarbeitenden des Umweltamts 230 Mal vor Ort im Einsatz, während 178 Überprüfungen auf Verwaltungsebene durchgeführt wurden.

Industrieemissionen

Im Jahr 2024 wurden 15 routinemäßige Inspektionen und eine unangekündigte Kontrolle bei Unternehmen durchgeführt, die unter das geänderte Gesetz vom 9. Mai 2014 über Industrieemissionen fallen. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung der Emissionsvorschriften.

Chemische Stoffe und Biozidprodukte

Insgesamt wurden 219 Alltagsprodukte an physischen und Online-Verkaufsstellen überprüft, um ihre chemische Zusammensetzung, Kennzeichnung und erforderlichen Genehmigungen zu kontrollieren. Im Jahr 2024 konzentrierten sich die Kontrollen auf Scheibenwaschflüssigkeiten, Schutzmatten, Menstruationstassen, Schmuck, Kosmetika und elektronische Zigaretten. 28 Produkte wurden daraufhin vom Markt genommen.

Weitere Untersuchungen betrafen Desinfektionsmittel, die bei der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung in Schulkantinen und Betriebskantinen verwendet werden, sowie den Verkauf dieser Produkte. Bei 32 der 212 überprüften Biozidprodukte wurden Mängel festgestellt, was zu 31 Verkaufsverboten führte. Zusätzlich wurden 10 weitere Verkaufsverbote bei der Kontrolle von 21 Biozidprodukten ausgesprochen, die zur Desinfektion von Schwimmbadwasser genutzt werden.

Im Rahmen der Gesetzgebung zur Reduzierung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) untersuchte das Umweltamt Lacke, Farben und Fahrzeuglackierungsprodukte. Von 25 überprüften Produkten waren zwei nicht konform hinsichtlich der VOC-Emissionen und vier wiesen Mängel bei Klassifizierung, Kennzeichnung oder Verpackung auf.

Im Bereich der fluorierten Treibhausgase und ozonschädlichen Stoffe führte das Umweltamt Konformitätskontrollen in 43 Unternehmen an Kühl- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen durch. Von diesen wiesen 32 Unternehmen Verstöße auf – darunter fehlende Zertifizierungen des Personals, mangelhafte Kennzeichnung von Gasflaschen oder unzureichende Dokumentation zu den vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen. 14 dieser 32 Unternehmen haben die Mängel inzwischen behoben, während das Umweltamt die verbleibenden Unternehmen weiterhin überwacht.

Abfall

Im Jahr 2024 wurden in Zusammenarbeit mit der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung sowie der großherzoglichen Polizei 34 Inspektionen grenzüberschreitender Abfalltransporte an strategischen Grenzstandorten durchgeführt. Die Mitarbeitenden des Umweltamts überprüften Transportdokumente sowie die transportierten Abfallarten von 1 685 Fahrzeugen, darunter 457 Abfalltransporte. Dabei wurden 229 Verstöße festgestellt, die zu 222 gebührenpflichtigen Verwarnungen in Höhe von rund 41 500 € führten. Sieben Protokolle wurden erstellt.

Kontrollbericht herunterladen (auf Französisch)

Zusätzliche Informationen

Warum werden diese Kontrollen durchgeführt?

Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Umweltgesetzgebung gehört zu den Aufgaben des Umweltamts. Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie der in Genehmigungen festgelegten Bedingungen und die Überwachung des Marktes.

Alle Inspektionen werden systematisch mit zielgerichteten Sensibilisierungsmaßnahmen für die betroffenen Unternehmen begleitet.

Zuständigkeiten

Das Umweltamt ist zuständig für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in verschiedenen Bereichen:

  • IED (Industrial Emissions Directive), umgesetzt in nationales Recht durch das geänderte Gesetz vom 9. Mai 2014 über Industrieemissionen: Regelmäßige Inspektionen von Betrieben, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, insbesondere Anhang I, fallen
  • Chemische Stoffe in Produkten
  • Kennzeichnung und Klassifizierung von Produkten mit chemischen Substanzen
  • Sicherheitsdatenblätter für chemische Substanzen und Gemische
  • Registrierung und Genehmigung der Herstellung und Nutzung chemischer Substanzen
  • Zulassung für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten
  • Bearbeitung interner/externer Beschwerden zu Umweltverschmutzung, Lärm, Luftverschmutzung etc.
  • Das Formular für Umweltbeschwerden ist auf Guichet.lu verfügbar
  • Abfalltransporte
  • Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen, Elektro- und Elektronikschrott sowie Batterien

Pressemitteilung des Umweltamtes

Organisation

Umweltamt

Thema

Umwelt

Datum des Ereignisses

14.03.2025