Europäischer Tag der Patientenrechte

Am 18. April wird jährlich der Europäische Tag der Patientenrechte begangen – ein Anlass, die grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Ziel dieses Tages ist es, das Bewusstsein für die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie von Angehörigen der Gesundheitsberufe zu schärfen, die Transparenz und Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Patienten, medizinischem Fachpersonal und Institutionen zu fördern.

In Luxemburg garantiert das Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Es sichert zudem die freie Wahl des Leistungserbringers, das Recht auf Unterstützung durch eine Begleitperson sowie das Recht auf umfassende Information über den Gesundheitszustand und die verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten. Es verankert auch das Recht des Patienten auf eine zügangliche Krankenakte, auf die Wahrung der Vertraulichkeit und auf die Benennung einer Vertrauensperson, und sieht gleichzeitig das Recht vor, sich im Streitfall an den Gesundheitsmediationsdienst zu wenden.

Öffentliche Konferenz über die Rechte und Pflichten von patienten am 18. April im Rehazenter

Das erste der Rechte ist es, seine eigenen Rechte zu kennen. Informierte Patientinnen und Patienten, die ihre Rechte und Pflichten kennen, werden zu wichtigen Akteuren ihrer eigenen Gesundheitsversorgung. In diesem Zusammenhang organisiert die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen (Service du médiateur de la santé) in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitssystems am 18. April 2025 von 10 bis 12 Uhr im Rehazenter (1, rue André Vésale, L-2674 Luxemburg) eine öffentliche Konferenz.

Bei dieser Veranstaltung werden die Rechte und Pflichten von Patienten sowie die Rolle der Gesundheitsmediation erörtert. Außerdem wird es einen Austauschbereich geben, in dem die Teilnehmer ihre Fragen stellen und die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen besser verstehen können. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos zugänglich.

Mediation im Gesundheitswesen: Ein Dialog- und Lösungsprozess

Die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen bietet Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleistern Unterstützung, wenn sie Auskunft über ihre Rechte und Pflichten benötigen oder bei Konflikten (innerhalb wie außerhalb des Krankenhauses) Lösungen im Rahmen einer Mediation suchen. Dieser Dienst kann von Privatpersonen oder medizinischen Fachkräften im Rahmen einer Gesundheitsversorgung direkt kontaktiert werden.

Eine Mediation ist ein freiwilliger, schneller und zugänglicher Prozess, der darauf abzielt, den Dialog zwischen den betroffenen Parteien zu erleichtern. Auf kooperativer Basis ermöglicht sie es, offene Fragen, Probleme oder Zwischenfälle im Gesundheitswesen anzusprechen, um ein besseres Verständnis zu schaffen und gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dank dieser Austauschplattform trägt die Mediation dazu bei, die Kommunikation wiederherzustellen und ein Klima des Vertrauens zu fördern.

Es ist zu beachten, dass die Gesundheitsmediation nicht in Streitfälle eingreift, die Verwaltungsentscheidungen betreffen (z. B. Kranken- oder Sozialversicherung), alltägliche Unterstützungsdienste zum Gegenstand haben oder interne Konflikte zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe betreffen, sofern keine Patienten und Patientinnen beteiligt sind.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit