Abgeordnetenkammer stimmt Beihilfen zur Senkung der Gas- und Strompreise für Privathaushalte ab dem 1. August 2026 zu

Am 9. und 14. Juli 2026 hat die Abgeordnetenkammer grünes Licht für Beihilfen zur Senkung der Gas- und Strompreise für Privathaushalte ab dem 1. August 2026 gegeben. Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Resilienzpak 2026 beschlossen, das aus den Sitzungen des Tripartite-Koordinierungsausschusses vom 12. Mai sowie vom 2., 3. und 4. Juni 2026 hervorgegangen ist.

Lex Delles, Minister für Wirtschaft, KMU, Energie und Tourismus erklärte: "Diese beiden Beihilfen – für Strom und Gas – bieten den Privathaushalten eine unmittelbare Entlastung. Sie stärken die Kaufkraft der Bürger und tragen dazu bei, die Inflation in einem von hoher Volatilität auf den internationalen Energiemärkten geprägten Umfeld einzudämmen. Mit diesen Maßnahmen schützt die Regierung die Haushalte, stabilisiert die Energiekosten und begleitet den Übergang zu einem widerstandsfähigeren Energiesystem."

Beihilfe zur Senkung des Strompreises für Privathaushalte

Um die Kaufkraft der Privathaushalte zu stärken, die Inflation in einem von hoher Volatilität auf den internationalen Energiemärkten geprägten Umfeld einzudämmen und zugleich die Energiewende zu beschleunigen, führt die Regierung eine Beihilfe von 4 Cent (inkl. MwSt.) pro kWh auf den Strompreis ein. Die Maßnahme gilt automatisch für alle Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh und wird vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026 gewährt.

Diese Beihilfe ergänzt die bereits geltenden Unterstützungsmaßnahmen zur Senkung des Strompreises, insbesondere die Beihilfe zu den Netzkosten sowie die Übernahme des Ausgleichsmechanismus durch den Staat für die Jahre 2026, 2027 und 2028.

Beihilfe zur Senkung des Gaspreises für Privathaushalte

Zur Stärkung der Kaufkraft der Privathaushalte und zur Eindämmung der Inflation in einem von hoher Volatilität auf den internationalen Energiemärkten geprägten Umfeld führt die Regierung eine finanzielle Entlastung von 15 Cent (inkl. MwSt.) pro Kubikmeter Gas ein. Diese Maßnahme gilt automatisch für alle Haushaltskunden vom 1. August bis zum 31. Dezember 2026.

Zur Erinnerung: Diese Beihilfen ergänzen die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Senkung des Preises von Heizöl und Agrardiesel um 15 Cent (inkl. MwSt.) pro Liter sowie von Benzin und Diesel um 5 Cent (inkl. MwSt.) pro Liter.

Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft 

Regierungsmitglied

DELLES Lex

Datum des Ereignisses

14.07.2026