Zum letzten Mal aktualisiert am
Abfälle, Lärm, Industrieemissionen, Chemikalien, Umweltverschmutzung – 418 Kontrollen des Umweltamts im Jahr 2025
Im Jahr 2025 führte das Umweltamt (AEV) 418 Kontrollen zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung auf dem gesamten Staatsgebiet Luxemburgs durch. Diese Kontrollen fanden in stationären und Online-Verkaufsstellen, bei Unternehmen und Industrieanlagen sowie entlang der Hauptverkehrsachsen statt. Insgesamt gingen beim Umweltamt 446 Beschwerden ein, die sich vor allem auf Abfälle, Lärm, Erschütterungen und Umweltverschmutzung bezogen. Etwa die Hälfte dieser Beschwerden stammte von Bürgerinnen und Bürgern, die andere Hälfte von anderen Verwaltungsbehörden oder der Großherzoglichen Polizei. Die Mitarbeitenden der AEV führten 231 Kontrollen vor Ort sowie 187 Verwaltungskontrollen durch.
Industrieemissionen
Im Rahmen des geänderten Gesetzes vom 9. Mai 2014 über Industrieemissionen führte das Umweltamt im Jahr 2025 insgesamt 19 regelmäßige Inspektionen sowie eine außerplanmäßige Inspektion bei betroffenen Unternehmen durch. Ziel dieser Inspektionen war die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Kontrolle und Begrenzung von Emissionsquellen.
Chemische Stoffe und Biozidprodukte
Alltagsprodukte
Das Umweltamt kontrollierte 325 Alltagsprodukte in stationären und Online-Verkaufsstellen, um deren chemische Zusammensetzung, Kennzeichnung und erforderlichen Zulassungen zu überprüfen.
Im Jahr 2025 betrafen die Kontrollen insbesondere:
- Tätowierfarben,
- Sexspielzeug,
- Regenbekleidung für Kinder,
- elektrische Geräte,
- Kinderspielzeug.
Im Anschluss an diese Kontrollen mussten 34 Produkte aufgrund von Verstößen gegen die geltenden Vorschriften vom Markt genommen werden.
Biozidprodukte
Im Rahmen eines europäischen Projekts kontrollierten das Umweltamt Schädlingsbekämpfungsmittel, insbesondere Rodentizide, die in verschiedenen Geschäften zum Verkauf angeboten wurden.
Die Kontrollen betrafen die Zusammenfassung der Produkteigenschaften, die Kennzeichnung sowie die Konformität der für das Inverkehrbringen in Luxemburg erforderlichen Zulassung. Von den 49 kontrollierten Biozidprodukten wiesen 28 Mängel auf. 10 Produkte, für die die erforderliche Zulassung fehlte, wurden mit einem Vermarktungsverbot belegt. Darüber hinaus wurden bei 18 Produkten geringfügige Verstöße festgestellt, während bei 4 Produkten Unstimmigkeiten in der Zusammenfassung der Produkteigenschaften festgestellt wurden.
Flüchtige organische Verbindungen
Im Rahmen der Rechtsvorschriften zur Verringerung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) kontrollierte das Umweltamt:
- Lacke,
- Farben,
- Produkte zur Fahrzeugnachlackierung.
Von den 31 kontrollierten Produkten entsprachen 5 nicht den Anforderungen der großherzoglichen Verordnung zur Reduzierung von VOC-Emissionen. Darüber hinaus wiesen 3 Produkte Mängel hinsichtlich der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung auf.
Fluorierte Gase und ozonschichtabbauende Stoffe
Im Rahmen der Rechtsvorschriften über fluorierte Treibhausgase sowie über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, führte das Umweltamt eine Kontrollkampagne bei 27 Unternehmen durch, die in folgenden Bereichen tätig sind:
- Installation,
- Inbetriebnahme,
- Wartung von Kälteanlagen.
Bei 17 Unternehmen wurden Verstöße festgestellt, insbesondere in Bezug auf die Zertifizierung des Personals, die Kennzeichnung von Gasflaschen sowie die Führung des vorgeschriebenen Registers über die verpflichtenden Dichtheitskontrollen.
Abfall
Im Jahr 2025 wurden in Zusammenarbeit mit der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung sowie der Großherzoglichen Polizei 29 Kontrollen grenzüberschreitender Abfallverbringungen an strategisch ausgewählten Standorten in Grenznähe durchgeführt.
Die Mitarbeitenden des Umweltamts kontrollierten 1.976 Fahrzeuge, von denen 364 Abfälle transportierten. Dabei wurden die Begleitdokumente der Abfallverbringung, die Identität der beteiligten Personen sowie die Art der transportierten Abfälle überprüft. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 111 Verstöße festgestellt, die zur Ausstellung von 109 gebührenpflichtigen Verwarnungen in Höhe von insgesamt rund 25.869 Euro sowie zur Erstellung von 2 Protokollen führten.
Warum werden diese Kontrollen durchgeführt?
Die Kontrolle der Einhaltung der geltenden Umweltgesetzgebung gehört zu den Aufgaben des Umweltamts (AEV). Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben sowie der in Genehmigungen festgelegten Bedingungen und die Marktüberwachung.
Alle Inspektionen werden systematisch durch zielgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen für die betroffenen Unternehmen begleitet.
Zuständigkeiten
Das Umweltamt ist zuständig für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Bereichen:
- IED (Industrial Emissions Directive), umgesetzt in nationales Recht durch das geänderte Gesetz vom 9. Mai 2014 über Industrieemissionen: regelmäßige Inspektionen von Betrieben, die in den Anwendungsbereich des genannten Gesetzes fallen, insbesondere von Anlagen nach Anhang I des Gesetzes
- Chemische Stoffe in Produkten
- Kennzeichnung und Klassifizierung von Produkten mit chemischen Substanzen
- Sicherheitsdatenblätter für chemische Substanzen und Gemische
- Registrierung und Genehmigung der Herstellung und Nutzung chemischer Substanzen
- Zulassung für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten
- Bearbeitung interner und externer Beschwerden (Umweltverschmutzung, Lärm, Luftverschmutzung, usw.)
- Das Formular für Umweltbeschwerden ist auf Guichet.lu verfügbar
- Abfalltransporte
- Erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen, Elektro- und Elektronikschrott sowie Batterien
Pressemitteilung des Umweltamtes