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Leicht erhöhtes Meningeomrisiko bei bestimmten Verhütungsmitteln mit Desogestrel oder Etonogestrel
Betroffene Frauen sollten ihr Verhütungsmittel nicht ohne ärztlichen Rat absetzen. Das Risiko eines Meningeoms ist weiterhin sehr gering.
Im Juli 2026 empfahl der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC), bei Verhütungsmitteln, die Desogestrel oder Etonogestrel enthalten, das Risiko eines Meningeoms in die Packungsbeilage sowie in die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (SmPC) aufzunehmen.
Infolge dieser Entscheidung haben die betroffenen Pharmaunternehmen unter der Aufsicht der Abteilung Pharmazie und Arzneimittel der Gesundheitsbehörde die Gesundheitsfachkräfte über die neuen Sicherheitsmaßnahmen informiert.
Meningeome sind in der Regel gutartige Tumoren der Hirn- und Rückenmarkshäute. Sie wachsen normalerweise langsam. Je nach Lage können sie unterschiedliche Symptome hervorrufen, darunter Seh- oder Hörstörungen, Ohrgeräusche, Verlust des Geruchssinns, anhaltende Kopfschmerzen, Gedächtnisstörungen, epileptische Anfälle oder Schwäche in einem Arm oder Bein.
Die verfügbaren Daten zeigen, dass das Risiko, bei der Anwendung von Verhütungsmitteln mit Desogestrel oder Etonogestrel ein Meningeom zu entwickeln, sehr gering ist. Die weitaus meisten Frauen, die diese Verhütungsmittel anwenden, werden kein Meningeom entwickeln. Das Risiko scheint jedoch mit zunehmender Anwendungsdauer zu steigen und bei Frauen über 45 Jahren höher zu sein.
Diese Verhütungsmittel dürfen nun nicht mehr von Frauen angewendet werden, die an einem Meningeom leiden oder in der Vergangenheit ein Meningeom hatten. Die Gesundheitsfachkräfte werden außerdem gebeten, bei der Wahl der am besten geeigneten Verhütungsmethode eine frühere Anwendung anderer Gestagene zu berücksichtigen.
Frauen, die derzeit eines dieser Verhütungsmittel anwenden, können die Anwendung wie gewohnt fortsetzen. Wegen des Risikos einer ungewollten Schwangerschaft ist es wichtig, die Verhütung nicht ohne ärztlichen Rat abzubrechen.
Frauen, die weder in der Vergangenheit ein Meningeom hatten noch entsprechende Symptome aufweisen, müssen nicht dringend einen Arzt aufsuchen. Patientinnen, die Fragen oder Bedenken haben, können diese bei ihrem nächsten Termin mit ihrem Arzt oder ihrer Gynäkologin beziehungsweise ihrem Gynäkologen besprechen.
Generell wird empfohlen, die gewählte Verhütungsmethode regelmäßig gemeinsam mit dem behandelnden Arzt zu überprüfen. So lässt sich sicherstellen, dass sie weiterhin der persönlichen Situation, dem Alter, der Krankengeschichte, der Lebensweise und den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Nützliche Links
- Empfehlung des PRAC vom Juli 2026: https://www.ema.europa.eu/en/documents/prac-recommendation/prac-recommendations-signals-adopted-6-9-july-2026-prac-meeting_en.pdf (Pdf)
- Information der Gesundheitsfachkräfte in Luxemburg: https://santesecu.public.lu/dam-assets/fr/espace-professionnel/domaines/dhpc/dhpc-2026/dhpc-signal-of-meningioma-for-desogestrel-and-etonogestrel.pdf (Pdf)
- Pharmakovigilanz-Portal der Gesundheitsbehörde: https://santesecu.public.lu/de/espace-professionnel/departement-sante/pharmacies-et-medicaments/pharmacovigilance.html
Portal zur Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen: https://guichet.public.lu/de/citoyens/sante/notification-effets-indesirables-medicaments.html
Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit