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Die alternative Streitbeilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten
Einleitung
Die alternativen Streitbeilegung (AS) hat zum Ziel, einen Konflikt zwischen Verbrauchern und Unternehmern einvernehmlich zu lösen, ohne die traditionellen Gerichtsinstanzen in Anspruch zu nehmen. Dies geschieht mit Hilfe einer anerkannten, unparteiischen Streitbeilegungsstelle. Ein solches Verfahren ist oft einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
AS in der EU
Die ASB ist durch die Richtlinie 2013/11/EU geregelt, die derzeit überarbeitet wird, und wurde in Buch 4 des Verbraucherschutzgesetzbuches umgesetzt.
In jedem Mitgliedstaat gibt es dementsprechend anerkannte AS-Stellen, die entweder auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind (z. B. Versicherungen) oder eine allgemeinere Ausrichtung haben. Streitigkeiten im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Hochschulbildung fallen jedoch nicht unter diese Richtlinie.
AS in Luxemburg
Die Direktion für Verbraucherschutz (Direction de la protection des consommateurs – DPC) ist die zuständige Behörde zur Notifizierung der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen, die den Anforderungen des Verbraucherschutzgesetzbuches entsprechen, gegenüber der Europäischen Kommission.
Sie führt das Verzeichnis der sogenannten qualifizierten Stellen, die in Luxemburg ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten anbieten und dabei den Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzbuches entsprechen.
Derzeit gibt es insgesamt 5 qualifizierte AS-Stellen, von denen vier auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind:
- Die Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV) ist zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pauschalreiseverträgen sowie anderen Reiseleistungsverträgen.
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (CSSF) bearbeitet nicht nur außergerichtliche Streitbeilegungsanträge von Verbrauchern gegenüber beaufsichtigten Unternehmen, sondern auch Streitigkeiten zwischen diesen Unternehmen im Finanzsektor.
- Das Luxemburgische Institut für Regulierung (ILR) überwacht und gewährleistet im Interesse der Verbraucher das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte auf der Grundlage eines wirksamen und nachhaltigen Wettbewerbs und eines universellen Basisdienstes. Es ist für Streitbeilegung in diesem Bereich zuständig.
- Der Versicherungsombudsmann behandelt AS-Anfragen im Zusammenhang mit Konflikten zwischen in Luxemburg ansässigen Versicherern und Verbrauchern, unabhängig davon, ob diese in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen.
- Der Mediator für Verbrauchergeschäfte, die fünfte Stelle, fungiert als sogenannte „residuale“ Struktur für alle Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der vier spezialisierten Stellen fallen.
Die AS-Stellen befassen sich nicht mit Streitigkeiten, die:
- öffentliche, nichtwirtschaftliche Dienstleistungen betreffen, die vom Staat oder anderen öffentlichen Stellen erbracht werden,
- zwischen Unternehmen auftreten,
- den Gesundheitssektor betreffen,
- von öffentlichen Anbietern im Bereich der nachsekundären oder höheren Bildung stammen.
Grenzüberschreitende Streitigkeiten
Im Falle eines Streits zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die nicht im selben EU-Mitgliedstaat ansässig sind, besteht die Aufgabe des Europäischen Verbraucherzentrums Luxemburg (CEC Luxemburg) darin, die Verbraucher zu unterstützen und sie an eine Stelle in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu verweisen, die für die Bearbeitung ihres Streitfalls zuständig ist.