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  1. Gemäß Artikel L. 223-1 des Arbeitsgesetzbuches wird der Satz des monatlichen sozialen Mindestlohns ab dem 1. Februar 2023 an den Anwendungswert 898,93 des gewichteten Indexes der Lebenshaltungskosten angepasst.

  2. Angesichts des großen Bedarfs an humanitärer Hilfe nach den verheerenden Erdbeben, die am 6. Februar die Türkei und Syrien erschüttert haben, wird die luxemburgische Entwicklungszusammenarbeit in einer ersten Phase fast eine Million Euro über verschiedene Partner, die in den beiden betroffenen Ländern tätig sind, bereitstellen, um diese bei ihren humanitären Maßnahmen zu unterstützen.

  3. Am 8. Februar 2023 besuchte der Minister für soziale Sicherheit, Claude Haagen, in Begleitung des Presidenten des Gemeinsamen Ausgleichsfonds für das Allgemeine Rentensystem (FDC), Alain Reuter, den zukünftigen Standort der sozialen Sicherheit ("Cité de la sécurité sociale"). Das Gebäude wurde vom FDC errichtet und bleibt in dessen Besitz.

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