Eine neue gesetzliche Basis für die Generalinspektion der Polizei

Am 1. August 2018 tritt das Gesetz über die Generalinspektion der Polizei (IGP) vom 18. Juli 2018 in Kraft.

Seit dem Jahr 2000 ist die IGP das externe Kontrollorgan der großherzoglichen Polizei und damit beauftragt deren Tätigkeitsbereich zu überprüfen, nun

  • erhält sie ihr eigenes Gesetz;wird zu einer unabhängigen und eigenständigen Verwaltung mit eigenem Personal und Finanzhaushalt;
  • setzt sich ihre Führungsspitze aus einem Generalinspektor, welcher aus der Magistratur stammt, und einem stellvertretenden Generalinspektor, welcher aus der Polizei kommt, zusammen;
  • können ihre Angestellten keine Posten mehr innerhalb der Polizeiverwaltung anstreben;
  • werden ihre aktuellen Missionen verdeutlicht und ihre Kompetenzen erweitert, wie beispielsweise das Leiten der Disziplinarverfahren gegen Polizisten und Polizeischüler.

Die Reform bildet eine grundlegende Etappe zu mehr Unabhängigkeit gegenüber der Polizei und weitet den Einfluss ihrer Arbeit auf das gute Funktionieren der Polizei aus.

Die Rolle der IGP als unabhängiger Beobachter im Bereich der inneren Sicherheit wird verstärkt, wobei der Dienst am Bürger weiterhin höchste Priorität in der alltäglichen Arbeitsweise der IGP hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der IGP und auf der Seite der Abgeordnetenkammer.

Pressemitteilung der Generalinspektion der Polizei

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