Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 der Vereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland bezüglich der Sozialversicherungszugehörigkeit von Grenzgängern, die Telearbeit verrichten

Luxemburg und Deutschland haben sich darauf geeinigt, die Ausnahmeregelung zur Nichtberücksichtigung von Telearbeitstagen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise bei der Festlegung der für Grenzgänger geltenden Sozialversicherungsvorschriften bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Die Ausnahmeregelungen, die am 30. Juni 2021 ausgelaufen wären, bleiben somit bis zum Ende dieses Jahres bestehen.

Diese Vereinbarung ist wichtig, um einen Wechsel der Zugehörigkeit zu vermeiden, wenn die in der europäischen Gesetzgebung vorgesehene Obergrenze von 25% für die betroffenen Arbeitnehmer überschritten wird. Konkret bedeutet dies, dass ein deutscher Grenzgänger, der aufgrund der COVID-19-Krise von zu Hause aus arbeitet, weiterhin dem luxemburgischen Sozialversicherungssystem zugewiesen ist.

Der luxemburgische Minister für soziale Sicherheit, Romain Schneider, hat sich gegenüber seinem deutschen Amtskollegen, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, dafür bedankt, dass er der Verlängerung dieser Maßnahme zugestimmt hat: "Die Verlängerung dieser Maßnahme trägt dazu bei, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen, das trotz aller Bemühungen weiterhin einen erheblichen Einfluss auf unser tägliches Leben hat. Sie zeigt auch die starken Bindungen zwischen unseren beiden Ländern und dass wir den Kampf gegen diese Pandemie gemeinsam führen müssen, in Einklang mit den Grundprinzipien der Europäischen Union.

Pressemitteilung des Ministerium für soziale Sicherheit

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