Rentenerhöhung zum 1. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 werden die Renten um 2,2 % steigen.

Gemäß den Bestimmungen  des Sozialversicherungsgesetzbuches über die Rentenversicherung prüft die Regierung jedes Jahr auf der Grundlage einer Analyse der Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS), ob eine Neubewertung der laufenden Renten erforderlich ist.

Laut Berechnungen der IGSS beträgt der AUfwertungsfaktor für das Jahr 2023 1,553, was zu einer Rentenerhöhung von 2,2% führt. Diese Aufwertung kommt zu den Indextranchen hinzu, die auch für die Renten gelten.

Pressemitteilung des Ministerium für soziale Sicherheit

Organisation

  • Ministerium für Gesundheit
  • Ministerium für soziale Sicherheit

Datum des Ereignisses

09.12.2022