Vorstellung des Trinkwassergesetzes

Die Ministerin für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, Joëlle Welfring, das Wasserwirtschaftsamt (AGE), der Luxemburger Städte- und Gemeindeverband (Syvicol) und der luxemburgische Verband der Wasserbehörden (Aluseau) haben heute zu ihrer Pressekonferenz "Virstellung vum neien Drenkwaassergesetz" eingeladen". Im Rahmen dieser Pressekonferenz wurde das Gesetz vom 23. Dezember 2022 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über Wasser vorgestellt.

In ihrer Einführung erläuterte Ministerin Joëlle Welfring den historischen Hintergrund des Trinkwassergesetzes und seine allgemeine Struktur. Tom Schaul, Berater im Ministerium für Umwelt, stellte anschließend das Gesetz in allen Einzelheiten vor. Emile Eicher, Präsident des Syvicol, hob die besondere Rolle und Verantwortung der Gemeinden bei der Trinkwasserversorgung hervor. Das Wassergesetz von 2008 hält nämlich fest, dass die Gemeinden für die Verteilung des Trinkwassers verantwortlich sind. Die Privatisierung von Trinkwasser ist daher nach luxemburgischem Recht verboten. In dieser Hinsicht setzt sich Syvicol für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Gemeindeverbänden ein. Herr Georges Kraus, Präsident von Aluseau, teilte anschließend diese Meinung und erinnerte an die wichtige Rolle von Aluseau, die Umsetzung und das technische Verständnis des Trinkwassergesetzes durch die Gemeinden zu erleichtern.

Trinkwasser in Luxemburg

Das luxemburgische Trinkwasser besteht zur Hälfte aus Grundwasser und zur Hälfte aus Oberflächenwasser (Lac de la Haute-Sûre). Der regelmäßige Verbrauch von Trinkwasser hat sich in Luxemburg in den letzten 15 Jahren verdoppelt. Trinkwasser wird also zunehmend als lokales und vertrauenswürdiges Lebensmittel angesehen. Bei einer Konformitätrate von über 99% bei den Trinkwasseranalysen, ist dieses Vertrauen durchaus berechtigt.

Um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, hat sich die Regierung eine Strategie zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung gesetzt. Diese Strategie beruht auf drei miteinander verbundenen Säulen:

  • Der Schutz bestehender Ressourcen
  • Das Wassersparen
  • Die Entwicklung neuer Ressourcen

Warum eine Änderung des Gesetzestextes?

Das wachsende Interesse an sauberem Trinkwasser zeigt sich nicht nur in einem höheren Verbrauch, sondern auch im Erfolg der Initiative right2water. Diese Initiative hat 2013 rund 1,8 Millionen Unterschriften gesammelt. Bei dieser Initiative geht es unter anderem um einen besseren Zugang zu sauberem Trinkwasser - für alle. Aufgrund des großen Erfolgs dieser Initiative hat die Europäische Kommission beschlossen, die Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 zu überarbeiten. Ziel der neuen Richtlinie ist es, sowohl das "Recht des Wassers" als auch das "Recht auf Wasser" zu verbessern. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie muss in der gesamten Europäischen Union bis zum 12. Januar 2023 umgesetzt werden. Luxemburg befindet sich somit innerhalb der vorgegebenen Frist, wobei zu berücksichtigen ist, dass der neue Gesetzestext am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Mit unseren Anpassungen, die wir heute vorgelegt haben, haben wir diese EU-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung integriert.

Was sind die wichtigsten Elemente des neuen Trinkwassergesetzes?

Das neue Gesetz ersetzt die großherzogliche Verordnung vom 7. Oktober 2002, die bislang die Qualität von Trinkwasser regelte. Viele Punkte dieser Verordnung, wie z. B. die Parameter, die die Qualität von Trinkwasser definieren, werden beibehalten.

Die wichtigsten Neuerungen sind die folgenden:

  • Aktualisierung der Qualitätsstandards
  • Einführung eines risikobasierten Ansatzes
  • Regulierung von Materialien, die mit Wasser in Berührung kommen
  • Verbesserung des Zugangs zu Wasser
  • Bessere Information der Öffentlichkeit
  • System wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen

Welches sind die wichtigsten Eckdaten des neuen Gesetzes?

"Ech sinn immens houfreg kënnen ze soen, dass mir zu Lëtzebuerg eng Virreiderroll anhuelen, well mir elo scho vill Mesuren ëmgesat hunn déi déi europäesch Direktiv eréischt fir an de kommende Joere virgesinn huet."betont die Ministerin Joëlle Welfring.

Die europäische Richtlinie sieht eine Reihe von Fristen vor. Luxemburg verfolgt jedoch höhere Ambitionen und hat es sich zur Priorität gemacht, diese Ziele so schnell wie möglich zu erreichen. So wurde das Risikomanagement in Trinkwasser- und Versorungsgebieten ("Water Safety Plan") bereits umgesetzt. Ab diesem Jahr wird das DrëpsiLabel Wasserversorger auszeichnen, die besondere Leistungen gezeigt haben.

1. Januar 2023

  • Das neue Gesetz tritt in Kraft.

2024:

  • Erste Bewertung der Lecks in den Trinkwassernetzen.
  • Erste Liste von Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser verwendet werden können.

12.01.2026:

  • Die Qualitätsstandards werden aktualisiert.

12.07.2027:

  • In Trinkwasserschutzgebieten werden Risikoanalysen durchgeführt.

01.01.2029:

  • An öffentlichen Orten werden Trinkwasserspender aufgestellt.
  • Trinkwasser wird in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen verteilt.

12.01.2029:

  • Risikoanalysen werden in den öffentlichen Trinkwassernetzen durchgeführt.
  • Risikoanalysen werden in den Haushaltsnetzen durchgeführt.

Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung, des Wasserwirtschaftsamtes, des Städte- und Gemeindeverbandes (Syvicol) und der luxemburgische Verband der Wasserbehörden (Aluseau)

Regierungsmitglied

WELFRING Joëlle

Organisation

Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung
Wasserwirtschaftsamt

Datum des Ereignisses

12.01.2023