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Allgemeiner Zugang zu Verhütungsmitteln vom Regierungsrat angenommen
Am 20. Januar 2023 hat der Regierungsrat den Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung über die Nomenklatur der von der Krankenversicherung übernommenen ärztlichen Handlungen und Leistungen genehmigt. Damit soll die Umsetzung des Programms für Präventivmedizin und des allgemeinen Zugangs zu Verhütungsmitteln auf nationaler Ebene ermöglicht werden.
Das Programm zur Empfängnisverhütung wurde in einer neuen Vereinbarung zwischen dem Staat des Großherzogtums Luxemburg und der Caisse nationale de santé (CNS) festgelegt und sieht den Zugang zu und die Kostenübernahme für sichere und zuverlässige Verhütungsmittel auf ärztliche Verschreibung ohne Altersbegrenzung und ohne Unterscheidung nach Art oder Methode der Empfängnisverhütung vor.
"Der kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln für alle ohne Altersbeschränkung wird es jeder und jedem ermöglichen, in Absprache mit dem behandelnden Arzt das für sie oder ihn am besten geeignete Verhütungsmittel frei zu wählen, ohne dass eine medizinische Indikation vorliegen muss", so Gesundheitsministerin Paulette Lenert.
Derzeit wird im Großherzogtum Luxemburg eine begrenzte Liste von Verhütungsmitteln für Frauen unter 30 Jahren auf Rezept zu 80% erstattet.
Folgende Verhütungsmittel werden nach Inkrafttreten der großherzoglichen Verordnung zum Abkommen übernommen:
- Orale Östrogen-Gestagen-Präparate zur Empfängnisverhütung (Antibabypille);
- transdermale Östrogen-Gestagene zur Empfängnisverhütung (Verhütungspflaster);
- vaginale Östrogen-Gestagene zur Empfängnisverhütung (Verhütungsring);
- orale Gestagene zur Empfängnisverhütung (Minipille);
- injizierbare Gestagene zur Empfängnisverhütung (Verhütungsspritze);
- hormonelle Notfallverhütung (Pille danach);
- Gestagene zur Empfängnisverhütung in Form eines subkutanen Implantats (Verhütungsimplantat);
- Intrauterinpessare zur Empfängnisverhütung (Spirale);
- Unterbindung der Eileiter zur dauerhaften Empfängnisverhütung (Sterilisation);
- Eingriffe an den Samenleitern zur dauerhaften Empfängnisverhütung beim Mann (Vasektomie).
Darüber hinaus wird die "Pille danach" im Notfall auch ohne ärztliches Rezept in öffentlichen Apotheken erstattet.
"Damit wird der universelle und kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln ohne Alters- oder Methodenbeschränkung eingeführt", begrüßt Claude Haagen, Minister für soziale Sicherheit.
Alle neuen und durch die großherzogliche Verordnung geänderten Maßnahmen werden zu 100% vom Staatshaushalt übernommen.
Pressemitteilung des Ministeriums für soziale Sicherheit